Beschlussvorlage - GV Hokir/05/11/5999
Grunddaten
- Betreff:
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Aufstellungsbeschluss und Beschluss über den Vorentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenkirchen im Zusammen-hang mit der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 17 der Gemeinde Ho-henkirchen für den Bereich der Kreuzung der Landesstraße mit der Kreis-straße Richtung Gramkow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Verfasser/Antragsteller:
- Schultz, Maria
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Bauausschuss der Gemeinde Hohenkirchen
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Hohenkirchen
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Entscheidung
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24.08.2011
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinde Hohenkirchen fasst den Beschluss über die Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes im Zusammenhang mit dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 17. Der Bebauungsplan wird für den dargestellten Bereich aufgestellt. Die Umgrenzung ist als Anlage beigefügt.
Gleichzeitig wird der Vorentwurf für das Beteiligungsverfahren bestimmt.
Mit dem Vorentwurf sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Aufstellungsverfahren zu beteiligen. Bezug zu nehmen ist auf den Bebauungsplan Nr. 17, der sich im Verfahren befindet.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen fasst den Beschluss über die Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes im Zusammenhang mit dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 17. Der Bebauungsplan wird für den dargestellten Bereich aufgestellt. Die Umgrenzung ist als Anlage beigefügt.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
3. Die Vorentwürfe werden für das Beteiligungsverfahren gebilligt. Mit den Vorentwürfen sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in Bezug auf Umfang und Detaillierungsgrad der Prüfung der Umweltbelange zu beteiligen.
4. Die Planung ist mit den Nachbargemeinden abzustimmen.
5. Der Öffentlichkeit ist im Rahmen einer Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme und zur Einsichtnahme zu geben.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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624,9 kB
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