Beschlussvorlage - GV Hokir/05/11/6012
Grunddaten
- Betreff:
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Grundsatzbeschluss zum Bau eines Radweges entlang der Kreisstraße K44 vom Kreuzungsbereich zur LO1 bis zur Ortslage Beckerwitz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Antje Zimmer
- Verfasser/Antragsteller:
- Antje Zimmer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Gestoppt
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Gemeindevertretung Hohenkirchen
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Entscheidung
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24.08.2011
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Sachverhalt
Sachverhalt:
In der letzten Bauausschusssitzung stellte Herr Dr. Wobschal vom Planungsbüro Busch, Ivers, Wobschal aus Wismar Varianten zur Trassenführung eines Radweges vom Kreuzungsbereich der LO1 (Gemarkung Gramkow) entlang der Kreisstraße K44 bis nach Beckerwitz vor. Der Bauausschuss favorisiert die Variante 3, die den Ausbau des Radweges links der Kreisstraße in Richtung Beckerwitz mit einer Ausbaubreite von 2,50m in Asphaltbauweise vorsieht. Die entlang der Ausbaustrecke stehenden Pappeln sollten nach Ansicht des Bauausschusses möglichst im Zuge der Baumaßnahme entfernt werden (Kosten für Rodung und Ausgleichspflanzung sind nicht Bestandteil der Kostenschätzung). Die geschätzten Gesamtbaukosten liegen bei ca. 435.500 € Brutto. Nach ersten Schätzungen (kann erst nach erfolgter Bestandsvermessung präzisiert werden) müssen für den Ausbau des Radweges ca. 8.000 m² Grunderwerb getätigt werden. Die Kosten für den erforderlichen Grunderwerb incl. der Teilungsvermessung kann zu diesem Zeitpunkt noch nicht benannt werden. Nach erfolgter Rücksprache mit dem Landkreis werden durch diesen keinerlei Kosten hierfür übernommen. Zur Finanzierung des Bauvorhabens werden Fördermittelanträge gestellt. Zur Beantragung der Fördermittel ist die Erstellung von Planungsunterlagen erforderlich. Mit dem Planungsbüro ist daher ein Ingenieurvertrag bis zur Leistungsphase 2 (Entwurfsplanung) der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) abzuschließen. Zur Erstellung der Planungsunterlagen ist eine Bestandsvermessung, sowie ein Baugrundgutachten erforderlich.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt den Ausbau eines Radweges vom Kreuzungsbereich der LO1 (Gemarkung Gramkow) entlang der Kreisstraße K44 bis nach Beckerwitz entsprechend der vom Ingenieurbüro vorgestellten Variante 3 (links der Kreisstraße in Richtung Beckerwitz) mit einer Ausbaubreite von 2,50 m in Asphaltbauweise. Zur Finanzierung des Bauvorhabens sind verschiedene Fördermittelanträge zu stellen. Mit dem Planungsbüro Busch, Ivers, Wobschal aus Wismar ist ein Ingenieurvertrag bis zur Leistungsphase 2 der HOAI für die Erstellung der Entwurfsplanung abzuschließen, sowie eine Bestandsvermessung und ein Baugrundgutachten zu beauftragen.
