Beschlussvorlage - GV Ziero/05/11/6010
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes- Nr. 12
" Pferdehof Eggerswiek " Gemeinde Zierow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Verfasser/Antragsteller:
- Mertins, Carola
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Zierow
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Vorberatung
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23.08.2011
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Erledigt
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Gemeindevertretung Zierow
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Entscheidung
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14.09.2011
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes liegt ein Antrag von Frau Jessica Schroth aus Zierow zugrunde. Frau Schroth plant auf einer Teilfläche des Flurstückes- Nr. 25/4, Gemarkung Eggerstorf, Flur 1, die Errichtung eines familiengeführten landwirtschaftlichen Betriebes mit den Schwerpunkten Pferdezucht und Kleintierhaltung, verbunden mit einem touristischen Angebot.
Zur Einrichtung des Pferdehofes gehören neben den Funktionsgebäuden, Nebenanlagen, Reit- und Wirtschaftsflächen der Neubau eines Gebäudes mit vier Ferienappartements.
Die konkrete Vorhabenbeschreibung ist dem Unternehmenskonzept zu entnehmen.
Der Antragsteller hat sich bereiterklärt, alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Überplanung entstehen, zu übernehmen. Nach Sicherstellung der Kostenübernahme wird der Aufstellungsbeschluss bekannt gegeben und das Aufstellungsverfahren fortgeführt.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Für das Gebiet: Gemeinde Zierow/ Gemarkung Eggerstorf, Flur 1, Teilfläche aus Flurstück- Nr. 25/4 und der Zufahrt über das Flurstück- Nr. 191 soll ein Vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden, sh. Übersichtsplan. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 1,0 ha.
Es werden folgende Planungsziele angestrebt:
Schaffung der planungs- und bauordnungsrechtlichen Voraussetzung zur Bebauung und
Nutzung des Grundstückes als Pferdehof mit folgenden Einrichtungen :
- Haupthaus mit Betriebsleiterwohnung und Ferienappartements
- Pferdestall
- Reithalle
- Nebengebäude und –anlagen auch der Kleintierhaltung
- offene Reitplätze, Betriebsflächen und Wege
- Pferdebewegungsanlage
2. Die erforderlichen Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen im Sinne des Natur- und Landschaftsschutzes sind zu ermitteln und im Plan festzusetzen.
3. Entsprechend der geplanten baulichen Nutzung wird das Baugebiet als " Sonstiges Sondergebiet " nach § 11 Baunutzungsverordnung mit der Zweckbestimmung „ Pferdehof „ ausgewiesen.
4. Mit Sicherstellung der Kostenübernahme durch den Antragsteller ist der Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,7 MB
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