Beschlussvorlage - GV Ziero/05/11/5983

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der geplanten Änderung liegt ein Antrag des Eigentümers der Grundstücke, Flurstücke- Nr. 123/7 und 123/6, Gemarkung Eggerstorf, Flur 1, im Geltungsbereich des B- Planes zugrunde.

 

Der Antragsteller beantragt die Umwidmung der Grundstücke in Bauland.

 

Städtebauliche Prüfung des Antrages

Aus städtebaulicher Sicht bestehen erhebliche Bedenken gegen die Änderung des B- Planes.

 

Begründung:

Das Grundstück, Flurstück- Nr. 123/7, ist im rechtkräftigen B- Plan als Fläche für die Landwirtschaft – Wiese

festgesetzt. Die Festsetzung erfolgte zur Sicherung des Ausgleichs der mit der Planung verbundenen Eingriffe und zur Gestaltung des Baugebietes. Das städtebauliche Entwicklungsziel der Planung ist,

im Zusammenhang mit den beiden vorhandenen, deutlich zurückgesetzten reetgedeckten Gebäuden eine Bebauung im Hofcharakter zu erreichen. Eine Bebauung der Wiesenfläche würde gegen dieses Planungsziel verstoßen. In den Randbereichen des Flurstückes- Nr. 123/7 und auf dem Flurstück- Nr. 123/6 sind zur Unterstützung der beabsichtigten Gestaltungsform die vorhandenen Bäume zu erhalten und Neuanpflanzungen vorzunehmen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1. Die Gemeindevertretung beschließt, den rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 8

    „Wohnbebauung Eggerstorf„ im Bereich der Flurstücke-Nr. 123/7 und 123/6  wie folgt

     zu ändern:

 

   - Umwidmung der Nutzungsarten von Wiesenfläche (Flurstück- Nr. 123/7) und Verkehrs-    fläche mit  Baumpflanzung ( Flurstück- Nr. 123/6 ) in Wohnbauland

   

2.   Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

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Anlagen

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