Mitteilungsvorlage - GV Bolte/05/11/5978

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Nach Rücksprache mit der unteren Rechtsaufsichtsbehörde wird folgendes mitgeteilt:

Die Geschäftsordnung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen muss geändert werden, da

  1. einige Regelungen den Bestimmungen der Kommunalverfassung widersprechen und
  2. aufgrund der Statusänderung der Gemeinde von einer hauptamtlich zu einer ehrenamtlich verwalteten Gemeinde einzelne Vorschriften nicht mehr anwendbar sind.

 

Eine Geschäftsordnung entfaltet jedoch keine Rechtswirkung nach außen, sie stellt lediglich eine interne Handlungsanweisung für den Ablauf einer Gemeindevertretersitzung dar. Da der ehrenamtliche Bürgermeister gleichzeitig Vorsitzender der Gemeindevertretung ist, empfiehlt es sich, die Änderung der Geschäftsordnung erst nach der anstehenden Neuwahl des Bürgermeisters durchzuführen, damit dieser die Gelegenheit erhält, auch seine Vorstellungen einbringen zu können.

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

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Finanz. Auswirkung

 

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