Beschlussvorlage - GV Bolte/05/11/5975

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen wurde von der Gemeindevertretung am 19. November 2009 beschlossen. Der damalige Bürgermeister legte gegen diesen Beschluss form- und fristgerecht Widerspruch ein. Nach nochmaliger Bestätigung der 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung durch die Gemeindevertretung beanstandete der damalige Bürgermeister den Beschluss der Gemeindevertretung.  Gegen die Beanstandung erhob die Gemeindevertretung Klage vor dem Verwaltungsgericht Schwerin, über die bis heute nicht abschließend entschieden wurde.

Nach der Kommunalverfassung haben Widerspruch und Beanstandung aufschiebende Wirkung, so dass die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung nicht in Kraft treten konnte.

Aufgrund der zwischenzeitlich eingetretenen Ereignisse kann die Gemeindevertretung auf die Durchsetzung der 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung verzichten. Auch die untere Rechtsaufsichtsbehörde empfiehlt die Aufhebung des in Rede stehenden Beschlusses.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 19. November 2009 aufzuheben.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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