Beschlussvorlage - GV Bolte/05/11/5975
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Aufhebung der 2.Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen vom 19. November 2009
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Ilona Richter
- Verfasser/Antragsteller:
- Richter, Ilona
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
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Entscheidung
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28.07.2011
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen wurde von der Gemeindevertretung am 19. November 2009 beschlossen. Der damalige Bürgermeister legte gegen diesen Beschluss form- und fristgerecht Widerspruch ein. Nach nochmaliger Bestätigung der 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung durch die Gemeindevertretung beanstandete der damalige Bürgermeister den Beschluss der Gemeindevertretung. Gegen die Beanstandung erhob die Gemeindevertretung Klage vor dem Verwaltungsgericht Schwerin, über die bis heute nicht abschließend entschieden wurde.
Nach der Kommunalverfassung haben Widerspruch und Beanstandung aufschiebende Wirkung, so dass die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung nicht in Kraft treten konnte.
Aufgrund der zwischenzeitlich eingetretenen Ereignisse kann die Gemeindevertretung auf die Durchsetzung der 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung verzichten. Auch die untere Rechtsaufsichtsbehörde empfiehlt die Aufhebung des in Rede stehenden Beschlusses.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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160,4 kB
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