Beschlussvorlage - GV Bolte/05/11/5949

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Durch Erlass des Innenministeriums M-V ist die Amtsfreiheit der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen zum 01.07.2011 aufgehoben.

Gemäß § 40 Abs. 2 KV M-V wählt die Gemeindevertretung zum 01.07.2011 für die Dauer ihrer Wahlperiode zwei Stellvertreter des Bürgermeisters aus ihrer Mitte. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfe der Stimmen aller Gemeindevertreter erhält. Die Stellvertreter werden für die Dauer ihrer Amtszeit zu Ehrenbeamten ernannt.

 

Durch den Bürgermeister und die Untere Rechtsaufsichtsbehörde wurde festgestellt, dass die Wahl der Stellvertreter des Bürgermeisters vom 23.06.2011 ungültig ist.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen wählt für die Dauer ihrer Wahlperiode Herrn/Frau ............................................. zum 1. stellvertretenden Bürgermeister.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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