Beschlussvorlage - SV Klütz/05/11/5885

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Am 20.08.2011 wird die Eröffnungsfeier der neuen Schulsporthalle in Klütz stattfinden. Aus diesem Grund sind die Benutzungsbedingungen und -entgelte sowie die Art der Betreibung festzusetzen. Aus der beiliegenden Kalkulation gehen die pauschalen Bewirtschaftungskosten und die daraus resultierenden Entgelte hervor. Die tatsächlichen Bewirtschaftungskosten können erst nach Ablauf eines Jahres festgestellt werden, auf deren Grundlage eine neue Kalkulation zu erstellen sein wird.

Zur Art der Bewirtschaftung gibt es verschiedene Varianten, ersichtlich aus dem beiliegenden  Vergleich zu benachbarten Sporthallen. Maßgebend ist jedoch die Art der Wahl der personellen Besetzung des Hallenwartes mit den daraus folgenden Kosten sowie die Festsetzung der zu übernehmenden Arbeitsaufgaben. Daher sollte der Zeitraum von August bis Dezember 2011 eine Testphase sein, deren Praktikabilität mit den Kosten erneut zu prüfen ist.

 

 

Vorschlag 1. Variante: Komplette Übernahme durch einen Hausmeisterservice

1.1 Schulnutzung:

Erweiterung Hausmeisterservice für den Schulbereich von jetzt 4 Stunden (Hausmeisterdienst/Grünflächenpflege/Winterdienst) auf 7 Stunden. In den zusätzlichen 3 Stunden wären dann die morgendliche Vorbereitung und die Nachbereitung der Halle nach Schulende, der Einsatz bei Turnieren am Wochenende, das tägliche Abschließen mit Alarmsicherung sowie Objektkontrollen enthalten. 

Während des Schulsportunterrichtes werden die Sportgeräte eigenständig transportiert. Mehrkosten für tgl. Erhöhung für 3 Stunden x 20 AT = 60 h/Monat zzgl. Einsatz bei Turenieren = gesamt 75 Stunden

= Angebot für Gesamtpaket 1.190,- €/ Monat  =Jahreskosten14.280,00 

 

1.2 Nutzung durch eigene Vereine:

Für Trainingszeiten im Freizeitsportbereich von 15.00 Uhr bis 22.00 Uhr und an den Wochenenden könnten die eigenen Vereine die Nutzung eigenständig regeln. 

 

1.3 Sonderregelung bei Fremdnutzung:

Bei Turnieren und Veranstaltungen an Wochenenden übergibt und übernimmt der Hausmeisterservice die Halle.

 

1.4 Reinigung: durch Hausmeisterservice15.000,00

 

Gesamtkosten Variante 1                                    29.280,00

 

 

 

 

 

Vorschlag 2. Variante:

Pkt. 2.1 wie bei Variante 114.280,00 €*

 

Zusätzlich für den Freizeitsport:

2.2 und 2.3 Aufgabenübernahme durch Hallenwart: geringfügige Beschäftigung für wöchentlich 10 - 15 Stunden inkl. Wochenenden (in Abhängigkeit der zu übernehmenden Tätigkeiten, Führung Belegungsplan, Übergabe und Rücknahme im Freizeitsportbereich bei eigenen und fremden Vereinen und bei Turnieren und Veranstaltungen am Wochenende – Herauslösung von Teilaufgaben aus Pkt.  2.1*)

für 400,- € monatlich, mit Nebenkosten 528,84 €     =Jahreskosten rd.  6.350,00

 

2.4 Reinigung15.000,00 €

 

Gesamtkosten Variante 2                                    35.630,00 €

*Anmerkung: Reduzierung Gesamtkosten Pkt. 2.1

zu beachten: Urlaubs- (24 Tage) und Krankheitsvertretung des Hallenwartes sind zu regeln!!

 

 

 

 

 

Vorschlag 3. Variante:

3.1 wie bei Variante 114.280,00 €

3.2 wie bei Variante 1

Hallenwart: selbständiges Unternehmen mit Übernahme der Tätigkeit nach Variante 1 Pkt. 1.3 (Wochenendnutzung) in Kombination mit der täglichen Unterhaltsreinigung und Übernahme Catering nach Bedarf, Führung Belegungsplan

(monatlich 1.800,- €) = jährliche Kosten 21.600,00

 

Gesamtkosten Variante 3                                    35.880,00 €

 

 

 

 

 

Vorschlag 4. Variante:

Festeinstellung eines Arbeitnehmers, wöchentliche Arbeitszeit wäre festzulegen, mit Übernahme aller Tätigkeiten eines Schulhausmeisters und Hallenwartes, Personalkosten bei 40 h mit Nebenkosten                                                                                                                 28.300,00

Reinigung15.000,00 €

Hallenwart für Freizeitsportbereich und Wochenendnutzungen   6.350,00 €

(abzügl. Einsparung der Kosten für Hausmeisterservice Schule

von jährlich 14.280,- €)

 

Gesamtkosten Variante 4                                    35.370,00 €

Anmerkung:

Bei dieser Variante sind jedoch durch die Stadt Klütz Anschaffungskosten für Mähtechnik und Arbeitsgeräte sowie laufende Ausgaben für die Unterhaltung und Reparatur zu übernehmen!! Weiterhin sind Vertretungszeiten (Urlaub, Krankheit) zu regeln!!

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt die Benutzungs- und Entgeltordnung und die Hausordnung für die Schulsporthalle der Stadt Klütz. Die Bewirtschaftung soll nach Variante .. erfolgen. Verträge sind vorerst befristet für den Zeitraum ab der Inbetriebnahme der Schulsporthalle bis zum 31.12.2011 zu schließen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel

 

 

 

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Anlagen

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