Beschlussvorlage - SV Klütz/05/11/5854
Grunddaten
- Betreff:
-
Landesverordnung über die Europäischen Vogelschutzgebiete in Mecklenburg- Vorpommern
hier: Stellungnahme der Gemeinde
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Maria Schultz
- Verfasser/Antragsteller:
- Maria Schultz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Stadt Klütz
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Vorberatung
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28.04.2011
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Erledigt
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Wirtschafts-, Tourismus- und Umweltausschuss der Stadt Klütz
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Vorberatung
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24.05.2011
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Erledigt
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Stadtvertretung Klütz
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Entscheidung
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20.06.2011
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Das faktische Vogelschutzgebiet soll in eine Landesverordnung umgesetzt werden. Dies verbessert grundsätzlich die Position der Gemeinde.
Die Schutzgebietsausweisung soll unter Berücksichtigung der Vorgaben des Landes an die EU erfolgen. Abweichungen sind unerwünscht, weil dann für verkleinerte Schutzgebiete weiterhin das faktische Vogelschutzgebiet bestehen würde. Es wäre somit der FFH-Verträglichkeitsprüfung nicht zugänglich, sondern der strengeren Prüfung nach der Vogelschutzrichtlinie.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Die Gemeinde befürwortet den Erlass einer Landesverordnung.
Die Gemeinde nimmt den Inhalt zur Kenntnis.
- Die Durchführung des Verfahrens stößt bei der Gemeinde auf Unverständnis. Nach der langen Zeitdauer für die EU-Schutzgebietsmeldung ist die kurze Zeit für den Erlass der Landesverordnung sehr fragwürdig. Diese kurze Abwicklung ist kaum mit der Kommunalverfassung vereinbar.
- Formal ist eine Beteiligung der Gemeinde nicht darstellbar. Die Vorbereitung über die Ausschüsse ist innerhalb der Frist unter Berücksichtigung des ordnungsgemäßen Turnus nicht möglich. Der Beschluss durch die Gemeindevertretung ist jedoch für diesen Sachverhalt zwingend erforderlich und keine Aufgabe der Verwaltung.
- Die Gemeinde fordert, dass das „Gewirr“ an Schutzgebieten / Schutzgebietsverordnungen soweit aufgegliedert wird, dass noch eine planerische Konfliktbewältigung im Rahmen der kommunalen Planungshoheit möglich ist.
- Die Gemeinde bittet um Klarstellung zur weiteren Vorgehensweise für FFH-Verträglichkeitsprüfungen. FFH-Richtlinie gilt für Prüfungen fort. Im Zusammenhang mit der Aufstellung des NatSchAG M-V ist eine Überarbeitung bzw. Anpassung der FFH-Hinweise M-V nicht erfolgt. Die Gemeinde bittet dringend darum und hierzu um entsprechende Stellungnahmen, wann mit einer Überarbeitung der FFH-Hinweise bzw. einer Anpassung an das NatSchAG M-V zu rechnen ist oder ob die Hinweise für nichtig erklärt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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