Beschlussvorlage - SV Klütz/05/11/5865

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Interessengemeinschaft Motorschirm beabsichtigt in der Stadt Klütz / Ortsteil Oberhof (Oberhof Flur 1 / Flurstück 14 ein Außenstart- und Landegelände für Ultraleichtfluggeräte zu betreiben. Bauliche Maßnahmen sind für die Aufnahme dieses Betriebes auf dem vorgesehenen Gelände nicht notwendig.

Um dieses Vorhaben von der Landesluftfahrtbehörde zu genehmigen, ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadt Klütz notwendig.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Bauausschuss der Stadt Klütz stimmt dem Antrag der Interessengemeinschaft Motorschirm zu. Gleichzeitig wird die Verwaltung des Amtes Klützer Winkel beauftragt, die erforderliche Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Landesluftfahrtbehörde zu fertigen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

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Anlagen

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