Beschlussvorlage - SV Klütz/05/11/5855

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Klütz möchte die Nutzungen am Strand an der Wohlenberger Wiek ordnen. Dazu gehören neben der Nutzung des Strandes auch nachgeordnete Einrichtungen der Versorgung und Infrastruktur. Insbesondere die Belange des ruhenden Verkehrs sollen geregelt werden. Die Auswirkungen auf die naturräumliche Umgebung sollen minimiert werden. Es soll die beste Variante für die zukünftige Nutzung herausgearbeitet werden.

Die Stadt Klütz führt vorbereitende Untersuchungen durch, um das besondere Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB anzuwenden. Es wird ein Gebiet festgelegt, in dem städtebauliche Maßnahmen in Betracht gezogen werden, die zu einer Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Satzung Flächen bezeichnet, an denen der Stadt Klütz ein Vorkaufsrecht an Grundstücken zusteht. Die Begründung wird dadurch gegeben, dass die Stadt Klütz eine abgestimmte Entwicklung im Bereich an der Wohlenberger Wiek vorbereiten wird.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Klütz fasst für den in der Anlage umgrenzten Bereich den Beschluss, städtebauliche Maßnahmen zu prüfen. Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung werden durch Satzung Flächen bezeichnet, an denen der Stadt Klütz ein Vorkaufsrecht an Grundstücken zusteht.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

nein

 

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Anlagen

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