Beschlussvorlage - SV Klütz/05/10/5583
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungssatzung der Stadt Klütz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Annette Prien
- Verfasser/Antragsteller:
- Frau Prien
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Wirtschafts-, Tourismus- und Umweltausschuss der Stadt Klütz
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Vorberatung
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16.11.2010
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21.12.2010
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05.04.2011
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Klütz
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Klütz
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Entscheidung
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20.06.2011
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Sachverhalt
Sachverhalt:
In der Straßenreinigungssatzung der Stadt Klütz ist das Mähen von vorhandenen Rasenflächen zwischen den Grundstücken und der Straße nicht auf die Grundstückseigentümer übertragen. Die Übertragung der Pflicht zum Mähen der betreffenden Rasenflächen soll durch die vorliegende Satzung auf die Grundstückseigentümer erfolgen. Ab einer bestimmten Fläche des Rasens und/oder ab einen bestimmten Steigungs-/Böschungswinkel kann auf Antrag der Grundstückseigentümer von der Pflicht des Mähens befreit werden. Dazu sollten die Stadtvertreter eine Flächengröße bzw. einen Böschungswinkel bestimmen, ab wann eine Antragstellung möglich ist.
Außerdem wurde die Anlage 2 zum § 2 erweitert. Dabei handelt es sich um die Straßen, die gebührenpflichtig durch eine Kehrmaschine gereinigt werden.
Zusätzlich kommen folgende Straßen hinzu:
OT Arpshagen: gesamte Straße „An der Chaussee“ (nach Ausbau)
OT Wohlenberg: „An der Chaussee“ Ortsdurchfahrt
OT Christinenfeld: „Dorfstraße“ Ortsdurchfahrt (nach Ausbau entsteht Gebührenpflicht!!)
OT Hofzumfelde: „Dorfstraße“ Ortsdurchfahrt
OT Goldbeck „Dorfstraße“ Ortsdurchfahrt
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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85,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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287,8 kB
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