Beschlussvorlage - SV Klütz/05/11/5725

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Durch den § 27 Abs.4 des Gesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes (BatSchAG M-V) vom 23.Februar 2010 ( GVOBl. M-V .S.66) zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 12.Juli 2010 (GVOBl. M-V S.383, 395) regeln die Gemeinden die Sondernutzungen am Strand durch Satzung. Die  Zuständigkeit lag bisher beim ehemaligen STAUN und wurde durch das o.g. Gesetz auf die Gemeinden übertragen. Dies soll durch die vorliegende Satzung vollzogen werden, ebenso die für die Sondernutzung am Strand zu erhebenden Gebühren.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung des bewirtschafteten Strandbereiches der Stadt Klütz.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Einnahmen durch Sondernutzungen am Strand

 

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Anlagen

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