Beschlussvorlage - SV Klütz/05/11/5734
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellungnahme der Stadt Klütz zum Regionalen Raumentwicklungsprogramm Westmecklenburg
hier: Erneutes Beteiligungsverfahren
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Maria Schultz
- Verfasser/Antragsteller:
- Maria Schultz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Stadt Klütz
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Vorberatung
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03.02.2011
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Erledigt
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Stadtvertretung Klütz
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Entscheidung
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14.03.2011
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Erledigt
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Wirtschafts-, Tourismus- und Umweltausschuss der Stadt Klütz
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Vorberatung
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05.04.2011
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt Klütz ist an der Fortführung des Aufstellungsverfahrens für das Regionale Raumentwicklungsprogramm Westmecklenburg (RREP) beteiligt.
Die Stadt Klütz hatte hierzu Beschlüsse auf ihren Sitzungen gefasst, zuletzt im Rahmen der Stadtvertretung am 12.10.2009.
Die Stadt Klütz hält diese Belange aufrecht.
Der Beschluss wird als Anlage entsprechend beigefügt.
Die Abgrenzung der Nahbereichsgrenze des Grundzentrums Klütz und des Mittelzentrums Grevesmühlen wird begrüßt, da damit die tatsächliche Abgrenzung des Amtes entsprechend gewürdigt wird.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Die Stadtvertretung der Stadt Klütz begrüßt die Umgrenzung des Nahbereiches an das Grundzentrum, weil damit die Fläche des Amtsbereiches hinreichend gewürdigt wird.
- Die Stadt Klütz fordert weiterhin größere Entwicklungsmöglichkeiten für das Wohnen unter Berücksichtigung ihrer Lage im Raum und als Standort hinter dem Fremdenverkehrsbereich von Boltenhagen. Dies hat umso mehr Bedeutung, da Abstimmungen mit der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen zur Einbeziehung in das Amt Klützer Winkel geführt werden.
- Die Stadt Klütz weist dringend darauf hin, dass zur Stärkung des Fremdenverkehrs unter Beachtung der naturschutzfachlichen Belange an der Wohlenberger Wiek die Herstellung einer Umgehungsstraße an der Wohlenberger Wiek zwingend erforderlich ist.
- Im Zusammenhang mit den planungsrechtlichen Anforderungen und der Beurteilung des Planungsrechts in Bezug auf die FFH- und SPA-Gebiete bittet die Stadt Klütz um Klarstellung im Regionalen Raumentwicklungsplan. Die SPA-Gebiete sind nur unzureichend in Nationales Recht umgesetzt. Die Stadt Klütz bittet um Konfliktbewältigung zu den SPA-Gebieten auf der Ebene des Regionalen Raumentwicklungsplanes. Somit ist weiterhin eine klare Auseinandersetzung mit den naturschutzfachlichen Belangen erforderlich.
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