Beschlussvorlage - GV Hokir/05/10/5675

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Hohenkirchen hat den Bebauungsplan Nr. 20 aufgestellt. Die Abwägung zum Bebauungsplan Nr. 20 wurde beschlossen. Die Erschließungsanlagen werden durch den Vorhabenträger hergestellt. Es wird ein Erschließungsvertrag unterzeichnet, aus dem die Herstellung der Anlagen gemäß Forderung der Behörden hervorgeht und so gesichert ist, dass keine Aufwendungen auf die Gemeinde entfallen. Zusätzlich wird in dem Vertrag berücksichtigt, dass die Herstellung einer öffentlichen Grünanlage im Ortszentrum erfolgen soll. Details sind Gegenstand eines gesonderten Vertrages.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Auf der Grundlage des Abwägungsbeschlusses wird der Satzungsbeschluss gefasst. Der Satzungsbeschluss dient als Grundlage für die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Rechtskraft des Bebauungsplanes; diese hängt auch ab von der Genehmigung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenkirchen. Sofern die Genehmigung des Flächennutzungsplanes erfolgt ist, kann die Rechtskraft ohne weiteren Antrag auf Genehmigung hergestellt werden.
  2. Die Gemeindevertretung beauftragt die Verwaltung, die genehmigungsrechtlichen Schritte einzuleiten und die Rechtskraft des Bebauungsplanes herbeizuführen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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