Beschlussvorlage - GV Hokir/05/11/5789

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Es ist beabsichtigt, die öffentlichen Parkplätze in der Gemeinde Hohenkirchen eigenverantwortlich zu bewirtschaften. Durch die Bewirtschaftung der Parkplätze entstehen der Gemeinde Hohenkirchen für die bauliche Unterhaltung dieser Flächen ständig Kosten. Um diese Kosten zu decken, ist es erforderlich, dass für die Benutzung dieser öffentlichen Parkplätze Gebühren erhoben werden.   Grundlage für die Erhebung von Parkgebühren ist der Erlass einer Ordnung über die Erhebung von Parkgebühren.

Durch die Landesverordnung zur Übertragung der Ermächtigung zur Festsetzung von Parkgebühren vom 08. Juli 2010 ist die Gemeinde Hohenkirchen legitimiert, eine entsprechende Parkgebührenordnung zu erlassen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt, die Satzung über die Erhebung von Parkgebühren in der Gemeinde Hohenkirchen (Parkgebührenordnung).

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Erhöhung der Einnahmen

 

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Anlagen

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