Beschlussvorlage - GV Hokir/05/11/5810

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit der Übertragung der Zuständigkeit für Sondernutzungen am Strand auf die Gemeinden wurde die Satzung über die Benutzung des Strandbereiches der Gemeinde Hohenkirchen entsprechend geändert. Für Sondernutzungen am Strand können Gebühren erhoben werden. Deshalb wurde die Gebührensatzung für die Benutzung des bewirtschafteten Strandbereiches der Gemeinde Hohenkirchen mit den Gebühren für Sondernutzungen ergänzt.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung des bewirtschafteten Strandbereiches der Gemeinde Hohenkirchen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Einnahmen über genehmigte Sondernutzungen am Strand

 

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Anlagen

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