Beschlussvorlage - GV Hokir/05/11/5809

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Durch das Gesetz des Landes Mecklenburg- Vorpommern zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes wurden die Zuständigkeiten für Sondernutzungen am Strand von den ehemaligen Ämtern für Umwelt und Natur auf die Gemeinde übertragen.

Die Möglichkeiten zur Sondernutzungen am Strand und die Ahndung der Ordnungswidrigkeiten wurden in die bestehende Satzung eingearbeitet.

Außerdem sollte der Standort des Hundesstrandes verändert werden.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt die 1.Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung des Strandbereiches der Gemeinde Hohenkirchen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Einnahmen über Sondernutzungen

 

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Anlagen

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