Beschlussvorlage - GV Hokir/05/11/5773

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Da während der Anwohnerversammlung zum Ausbau der Straße Schulzenhufe deutlich wurde, dass durch die Grundstückseigentümer unterschiedliche Ausbauvarianten favorisiert werden, wurden wie vom Bauausschuss festgelegt, die betroffenen Eigentümer durch das Bauamt schriftlich gebeten mitzuteilen, welche der folgenden zwei Ausbauvarianten von ihnen bevorzugt werden.

Variante 1:

Der Ausbau (incl. Straßenentwässerung) des Straßenkörpers erfolgt von der Auffahrt zur Kreisstraße mit Anbindung an den vorhandenen Straßenkörper der Schulzenhufe  inklusive der Erneuerung der defekten Straßenentwässerungsleitung im Bereich des Wendehammers hinter der Einkaufsquelle. Die geschätzten Kosten für diese Variante betragen ca. 97.000 € incl. Planung. Die Baukosten zzgl. des noch zu zahlenden Ingenieurhonorars sind Bestandteil des Haushalts 2011. Eine bereits im Oktober 2010 erfolgte Ausschreibung wurde aufgrund des Ausschreibungsergebnisses (zu diesem Zeitpunkt waren die Firmen  ausgelastet, so das die angebotenen Preise über der Kostenschätzung lagen) wieder aufgehoben. Die aufgrund der ersten Kostenschätzung voraussichtlich umzulegenden Straßenausbaubeiträge für diese Variante wurden ermittelt und während der Anwohnerversammlung dargelegt.

 

Variante 2:

Zusätzlich zur Variante 1 erfolgt der Ausbau des Straßenkörpers für den Bereich des Wendehammers hinter der Einkaufsquelle und der Neubau der Straßenbeleuchtung. Die vom Ingenieurbüro geschätzten Gesamtkosten liegen bei ca. 170.000 €. Die Mehrkosten gegenüber der Ausbauvariante 1 sind nicht Bestandteil des Haushalts 2011. Um die Kosten für diese Variante weiter zu konkretisieren, um die Umlage nach Straßenausbaubeitragssatzung schätzungsweise zu ermitteln, sind im Vorfeld weitere Investitionen durch die Gemeinde im Zuge der Planung zu tätigen.

 

Die Befragung ergab, dass der Großteil der Eigentümer die Variante 1 favorisiert. Es gab allerdings auch Schreiben von Eigentümern bzw. deren Rechtsanwälten, in denen die Art der Befragung kritisiert wurde und in denen keine Entscheidung hinsichtlich der Ausbauart getroffen wurde. In den Schreiben ging es hauptsächlich um die Frage, ob die Umlegung der geplanten Maßnahme rechtmäßig wäre. Die Umlegung erfolgt auf Grundlage der Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Hohenkirchen entsprechend der rechtlichen Vorschriften nach Vorlage der Schlussrechnung der Maßnahme.

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt den Ausbau der Straße Schulzenhufe entsprechend der im Sachverhalt dargestellten Variante….

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Im Sachverhalt dargestellt

 

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