Beschlussvorlage - GV Hokir/05/11/5692

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Hohenkirchen hat den Aufstellungsbeschluss für die Ergänzungssatzung Ortsteil Hohenkirchen „Am Butscherweg, Flurstück-Nr. 23“ gefasst. Jetzt soll der Beschluss für die Auslegung des Entwurfes für die Ergänzungssatzung beschlossen werden.  

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1. Die Entwürfe der Ergänzungssatzung Ortsteil Hohenkirchen „Am Butscherweg, Flurstück- Nr. 23„ für das Gebiet: Ortslage/Gemarkung Hohenkirchen, Flur 2, Flurstück-Nr. 23 (teilw.) und der Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

2. Die Entwürfe des Plans und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

3. Die berührten Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen und über die öffentliche 

    Auslegung zu benachrichtigen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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