Beschlussvorlage - SV Klütz/05/11/5735

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Klütz fasst den Beschluss über die Aufstellung der Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 der Stadt Klütz für das Gebiet Arpshagen. Die Satzung wird für den Bereich südlich der Dorfstraße aufgestellt. Die Baugrenzen sind so zu verändern, dass zu den Nachbarn jeweils nur die nach Landesbauordnung erforderlichen 3,00 m Abstandfläche festgesetzt sind. Das Verfahren soll nach § 13 BauGB durchgeführt werden. Die Beteiligung der betroffenen Grundstückseigentümer erfolgt durch Betroffenenbeteiligung. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB ist nicht vorgesehen.

Als Behörde ist lediglich die Beteiligung des Landkreises Nordwestmecklenburg vorgesehen. Änderungen zum Plangeltungsbereich ergeben sich nicht

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Klütz fasst den Beschluss über die Aufstellung der Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22.
  2. Die Plangebietsflächen befinden sich südlich der Dorfstraße.
  3. Planungsziel ist die Erweiterung der Baugrenzen, so dass nur 3,00 m Abstand zu den jeweils betroffenen Grundstücksflächen bestehen. Die Anforderungen der Landesbauordnung sind einzuhalten (Mindestanforderungen).
  4. Mit den Entwürfen der Planzeichnung und der Begründung, die für das Beteiligungsverfahren gebilligt werden, sind die betroffenen Bürger und der Landkreis Nordwestmecklenburg zu beteiligen. Die Beteiligung erfolgt nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren. Danach sind Umweltbelange nicht berührt. Eine Prüfung der Umweltbelange ist nicht erforderlich. Eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanz ist nicht zu erstellen.

Nach Durchführung des Beteiligungsverfahrens sind die Unterlagen auszuwerten und für den Satzungsbeschluss vorzubereiten

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Umlage auf die Begünstigten

 

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