Beschlussvorlage - SV Klütz/05/10/5583

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In der Straßenreinigungssatzung der Stadt Klütz ist das Mähen von vorhandenen Rasenflächen zwischen den Grundstücken und der Straße nicht auf die Grundstückseigentümer übertragen. Die Übertragung der Pflicht zum Mähen der betreffenden Rasenflächen soll durch die vorliegende Satzung auf die Grundstückseigentümer erfolgen. Ab einer bestimmten Fläche des Rasens und/oder ab einen bestimmten Steigungs-/Böschungswinkel kann auf Antrag der Grundstückseigentümer von der Pflicht des Mähens befreit werden. Dazu sollten die Stadtvertreter eine Flächengröße bzw. einen Böschungswinkel bestimmen, ab wann eine Antragstellung möglich ist.

Außerdem wurde die Anlage 2 zum § 2 erweitert. Dabei handelt es sich um die Straßen, die gebührenpflichtig durch eine Kehrmaschine gereinigt werden.

Zusätzlich kommen folgende Straßen hinzu:

OT Arpshagen:              gesamte Straße „An der Chaussee“ (nach Ausbau)

OT Wohlenberg:              „An der Chaussee“ Ortsdurchfahrt

OT Christinenfeld:              „Dorfstraße“ Ortsdurchfahrt (nach Ausbau entsteht Gebührenpflicht!!)

OT Hofzumfelde:              „Dorfstraße“ Ortsdurchfahrt

OT Goldbeck                            „Dorfstraße“ Ortsdurchfahrt

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungssatzung der Stadt Klütz

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Sinkende Ausgaben durch den Bauhof

 

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Anlagen

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