Beschlussvorlage - GV Hokir/05/10/5548

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Hohenkirchen hat das Aufstellungsverfahren für 4. Änderung des               Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenkirchen für den Bereich der ehemaligen Gemeinde Groß Walmstorf im Ortsteil Niendorf – Südwest mit der Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und mit der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Die Stellungnahmen liegen vor und werden ausgewertet. Es ergeben sich:

-          zu berücksichtigende,

-          teilweise zu berücksichtigende,

-          nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

Gemäß Ergebnis der Abwägung der Stellungnahmen werden die Planunterlagen vorbereitet.

Der abschließende Beschluss wird auf der Grundlage des Abwägungsbeschlusses gefasst.

Die Unterlagen werden zur Genehmigung beim Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung eingereicht.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.               Die Anregungen seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenkirchen für den Bereich der ehemaligen Gemeinde Groß Walmstorf im Ortsteil Niendorf – Südwest wurden von der Gemeindevertretung behandelt. Die Anregungen wurden gemäß Anlage - tabellarische Zusammenstellung geäußerter Anregungen - geprüft. Es ergeben sich:

-       zu berücksichtigende,

-       teilweise zu berücksichtigende,

-    nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

Seitens der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen zum Entwurf abgegeben.

  1. Die nicht abwägungsrelevanten Hinweise in den von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen werden - soweit sie von Bedeutung für die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenkirchen sind – in der Begründung berücksichtigt.
  2. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben haben, von dem Ergebnis der Abwägung zur Satzung über die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenkirchen unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
  3. Die nicht berücksichtigten Anregungen sind mit einer Stellungnahme den Verfahrensunterlagen beizufügen.
  4. Die Abwägung zur Satzung über die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenkirchen wird von der Gemeindevertretung wie oben dargestellt, beschlossen (Abwägungsbeschluss).
  5. Die Gemeinde fasst den abschließenden Beschluss zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes.
  6. Die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes des Gemeinde Hohenkirchen ist zur Genehmigung zu beantragen.
  7. Nach Genehmigung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenkirchen ist dieser ortsüblich rechtswirksam bekannt zu machen.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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