Beschlussvorlage - GV Hokir/05/10/5541

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Klütz hat den Entwurf und die Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 19 beschlossen. Planungsziel ist die Herstellung der Ortsumgehungsstraße von der Landesstraße L01 bis zur Boltenhagener Straße im Norden der Stadt Klütz. Straßenbegleitend ist westlich der Ortsumfahrung die Herstellung eines Geh- und Radweges das maßgebliche Planungsziel. Die Straßentasse soll an geeigneten Stellen durch die Pflanzung von Einzelbäumen gesäumt werden.

Für eine leistungsfähige verkehrliche Anbindung sind die Herstellung eines Kreisverkehrs zwischen Landesstraße L01 (Wismarsche Straße, Landesstraße L03 (Ortsumgehung bis zur Katholischen Kirche) aus Richtung Süden und der geplanten Ortsumfahrung in nördlicher Richtung sowie eines Kreisverkehrs zwischen geplanter Ortsumgehung und Boltenhagener Straße vorgesehen.

Zwischen geplanter Ortsumgehung und der im rahmen der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 28 der Stadt Klütz geregelten Wohnbebauung werden Flächen zur Errichtung einer aktiven Lärmschutzmaßnahme z.B. Wall, beachtet.

Die Gemeinde wird um Stellungnahme gebeten. 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 19 der Stadt Klütz für die Verlängerung der Ortsumgehungsstraße zwischen Wismarsche Straße (Katholische Kirche) und Boltenhagener Straße weder Anregungen noch Bedenken zu äußern. 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...