Beschlussvorlage - GV Hokir/05/10/5457

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Bereits mehrfach beschäftigte sich die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen mit der Straßen- und Regenwassersituation im Bereich der „Einkaufsquelle“ Beckerwitz. Nach derzeitigem Planungsstand soll im vorderen Bereich (Flurkarte: II) der Straße die vorhandene Straßenoberfläche aufgenommen und eine neue Regenentwässerung sowie eine neue Straßenoberfläche mit Frostschutz und Borden hergestellt werden. Die Anlage „Schulzenhufe“ besteht insgesamt aus der Anliegerstraße und der ehemaligen „Warenanlieferungsschleife“. Für den hinteren Abschnitt der Straße (Flurkarte: III) sowie für die „Warenanlieferungsschleife“ (Flurkarte: I) sieht die Gemeinde derzeit keinen Erneuerungsbedarf. Da mit der beabsichtigten Baumaßnahme die Anlage in erheblichem Umfang erneuert wird, wird der umlagefähige Aufwand auf alle Anlieger der „Schulzenhufe“ umgelegt. Tatsächlich nutzen diese auch einen Teil der erneuerten Teilstrecke um zu ihren Grundstücken zu gelangen und sind somit im beitragsrechtlichen Sinne bevorteilt.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt nach der Teilstreckenerneuerung der Schulzenhufe in Beckerwitz den umlagefähigen Aufwand auf alle Anlieger der „Schulzenhufe“ umzulegen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Straßenausbaubeiträge gemäß Satzung, ca. 40 T€

 

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Anlagen

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