Beschlussvorlage - GV Ziero/04/06/3488
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 10 "Biogasanlage Zierow"
hier: Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt bis 31.12.2008
- Bearbeiter:
- Maria Schultz
- Beteiligt:
- Bauamt bis 31.12.2008
- Verfasser/Antragsteller:
- Maria Schultz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Zierow
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Vorberatung
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20.11.2006
| |||
●
Erledigt
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Gemeindevertretung Zierow
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Entscheidung
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13.12.2006
| |||
●
Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Zierow
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Vorberatung
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14.05.2007
| |||
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Zierow
|
Entscheidung
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|
30.05.2007
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
ursprüngliche Sachverhaltsdarstellung
Der
Aufstellung des Vorhabenbezogenen B- Planes liegt ein Antrag der Firma Prokon
Bioenergie GmbH zugrunde.
Die Gesellschaft beabsichtigt, auf dem
Betriebsgelände der „ Betriebsgemeinschaft Zierow, Landwirtschafts – KG „ am
Standort Zierow, Am Grundbarg 1, eine Biogasanlage zu errichten. Der Standort
schließt sich direkt in nordöstlicher Richtung an die vorhandene Anlage zum
Halten von Rindern an. Das Vorhaben steht in einem räumlichen- funktionalen
Zusammenhang mit dem Betrieb und dient der Erzeugung, Lagerung und Verwertung
von Biogas durch die Vergärung organischer Stoffe, wie Rindergülle und -
festmist aus der Rinderhaltung und Maissilage. Durch Verbrennung wird das
Biogas zur Erzeugung von Strom und Wärme genutzt.
Die Biomasse stammt aus dem
Landwirtschaftsbetrieb der Betriebsgemeinschaft Zierow. Die elektrische Energie
soll in das örtliche Energienetz eingespeist werden, die Wärmeenergie wird
weitestgehend für den Produktionsprozess genutzt. Die Biogasanlage soll
zukünftig eine Kapazität von 499 KW elektrische Leistung aufweisen. Durch die
Errichtung einer ORC Anlage kann die vorhandene Abwärme des Blockheizkraftwerkes
der Biogasanlage zur Stromerzeugung genutzt werden, wodurch sich die
elektrische Leistung der Anlage um ca. 54 KW erhöhen lässt.
Die möglichen Auswirkungen des
Vorhabens wurden anhand von Einzelfalluntersuchungen geprüft. Die Unterlagen
zur Voruntersuchung des Einzelfalls lassen erwarten, dass mit der Errichtung
und durch den Betrieb der Biogasanlage selbst, keine schädlichen
Umwelteinwirkungen im Sinne des Natur- und Landschaftsschutzes sowie des
Immissionsschutzes verbunden sind. Die sicherheitstechnischen Anforderungen für
die Ausrüstung und den Betrieb wurden ebenfalls im Ergebnis einer Vorhaben
bezogenen Prüfung bestätigt. Im Flächennutzungsplan der Gemeinde ist das
Plangebiet des Vorhaben bezogenen B- Planes als Fläche für die Landwirtschaft
im Außenbereich dargestellt. Da gemäß § 35 Baugesetzbuch Vorhaben zur
energetischen Nutzung von Biomasse nur bis zu einer installierten elektrischen
Leistung von 500 KW im Außenbereich zulässig sind, ist es erforderlich, die
planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Biogasanlage über 500
KW durch Aufstellung eines Vorhabenbezogenen B- Planes zu schaffen. Eine
Erweiterung der Biogasanlage durch die Betriebsgemeinschaft Zierow um weitere
500 KW soll perspektivisch berücksichtigt werden. Die baulichen und
betrieblichen Anforderungen werden im Genehmigungsverfahren nach
Bundesimmissionschutzgesetz geprüft.
erneute Sachverhaltsdarstellung
Der Aufstellung des Vorhabenbezogenen B- Planes liegt ein
Antrag der Firma Prokon Bioenergie GmbH zugrunde.
Die Gesellschaft beabsichtigt, auf dem Betriebsgelände
der „ Betriebsgemeinschaft Zierow,
Landwirtschafts – KG „ am Standort Zierow, Am Grundbarg
1, eine Biogasanlage zu errichten.
Der Standort schließt sich direkt in nordöstlicher
Richtung an die vorhandene Anlage zum Halten von
Rindern an.
Das Vorhaben steht in einem räumlichen- funktionalen
Zusammenhang mit dem Betrieb und dient der Erzeugung, Lagerung und Verwertung
von Biogas durch die Vergärung organischer Stoffe, wie Rindergülle und - festmist
aus der Rinderhaltung und Maissilage.
Durch Verbrennung wird das Biogas zur Erzeugung von Strom
und Wärme genutzt.
Die Biomasse stammt aus dem Landwirtschaftsbetrieb der
Betriebsgemeinschaft Zierow..
Die elektrische Energie soll in das örtliche Energienetz
eingespeist werden, die Wärmeenergie wird weitestgehend für den
Produktionsprozess genutzt.
Die Biogasanlage soll zukünftig eine Kapazität von 499 KW
elektrische Leistung aufweisen.
Durch die Errichtung einer ORC Anlage kann die vorhandene
Abwärme des Blockheizkraftwerkes der Biogasanlage zur Stromerzeugung genutzt
werden, wodurch sich die elektrische Leistung der Anlage um ca. 54 KW erhöhen
lässt.
Die möglichen Auswirkungen des Vorhabens wurden anhand
von Einzelfalluntersuchungen geprüft.
Die Unterlagen zur Voruntersuchung des Einzelfalls lassen
erwarten, dass mit der Errichtung und durch den Betrieb der Biogasanlage
selbst, keine schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Natur- und
Landschaftsschutzes sowie des Immissionsschutzes verbunden sind.
Die sicherheitstechnischen Anforderungen für die
Ausrüstung und den Betrieb wurden ebenfalls im Ergebnis einer vorhabenbezogenen
Prüfung bestätigt.
Im Flächennutzungsplan der Gemeinde ist das Plangebiet
des Vorhabenbezogenen B- Planes als Fläche für die Landwirtschaft im
Außenbereich dargestellt.
Da gemäß § 35 Baugesetzbuch Vorhaben zur energetischen
Nutzung von Biomasse nur bis zu einer installierten elektrischen Leistung von
500 KW im Außenbereich zulässig sind, ist es erforderlich, die planungsrechtlichen
Voraussetzungen zur Errichtung einer Biogasanlage über 500 KW durch Aufstellung
eines Vorhabenbezogenen B- Planes zu schaffen. Eine Erhöhung der elektrischen
Leistung der Anlage durch
Nutzung des technischen Fortschritts soll perspektivisch
berücksichtigt werden.
Die baulichen und betrieblichen Anforderungen werden im
Genehmigungsverfahren nach Bundes-
immissionschutzgesetz geprüft.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Für das Gebiet : Gemeinde Zierow, Gemarkung Zierow
Flur 1, Flurstück- Nr. 224/1,
auf dem Gelände der Betriebsgemeinschaft Zierow – Landwirtschafts - KG,
Am Grundbarg 1, nordöstlich
der vorhandenen Anlage zur Haltung von Rindern, soll ein
Vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt
werden, sh. Übersichtsplan.
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 2 ha .
Es werden folgende Planungsziele angestrebt :
- Errichtung einer
Biogasanlage zur Erzeugung von Strom durch energetische
Nutzung organischer
Biomasse aus nachwachsenden Rohstoffen mit einer
installierten
elektrischen Leistung von ca. 553 KW
- Für die Errichtung
und den Betrieb der Anlage gelten die Aussagen der Vorhabenbeschreibung
und der Lageplan, die
Unterlagen werden zum Beschluss genommen.
2. Vorhabenträger ist die Firma Prokon Bioenergie GmbH .
3. Der Vorhabenträger hat sich verpflichtet, alle Kosten
die im Zusammenhang mit der Planung
und Durchführung des Vorhabens entstehen zu tragen, hierüber ist ein
städtebaulicher Vertrag
zu schließen.