Beschlussvorlage - GV Ziero/04/06/3488

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

ursprüngliche Sachverhaltsdarstellung

 

 Der Aufstellung des Vorhabenbezogenen B- Planes liegt ein Antrag der Firma Prokon Bioenergie GmbH zugrunde.

 

Die Gesellschaft beabsichtigt, auf dem Betriebsgelände der „ Betriebsgemeinschaft Zierow, Landwirtschafts – KG „ am Standort Zierow, Am Grundbarg 1, eine Biogasanlage zu errichten. Der Standort schließt sich direkt in nordöstlicher Richtung an die vorhandene Anlage zum Halten von Rindern an. Das Vorhaben steht in einem räumlichen- funktionalen Zusammenhang mit dem Betrieb und dient der Erzeugung, Lagerung und Verwertung von Biogas durch die Vergärung organischer Stoffe, wie Rindergülle und - festmist aus der Rinderhaltung und Maissilage. Durch Verbrennung wird das Biogas zur Erzeugung von Strom und Wärme genutzt.

Die Biomasse stammt aus dem Landwirtschaftsbetrieb der Betriebsgemeinschaft Zierow. Die elektrische Energie soll in das örtliche Energienetz eingespeist werden, die Wärmeenergie wird weitestgehend für den Produktionsprozess genutzt. Die Biogasanlage soll zukünftig eine Kapazität von 499 KW elektrische Leistung aufweisen. Durch die Errichtung einer ORC Anlage kann die vorhandene Abwärme des Blockheizkraftwerkes der Biogasanlage zur Stromerzeugung genutzt werden, wodurch sich die elektrische Leistung der Anlage um ca. 54 KW erhöhen lässt.

Die möglichen Auswirkungen des Vorhabens wurden anhand von Einzelfalluntersuchungen geprüft. Die Unterlagen zur Voruntersuchung des Einzelfalls lassen erwarten, dass mit der Errichtung und durch den Betrieb der Biogasanlage selbst, keine schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Natur- und Landschaftsschutzes sowie des Immissionsschutzes verbunden sind. Die sicherheitstechnischen Anforderungen für die Ausrüstung und den Betrieb wurden ebenfalls im Ergebnis einer Vorhaben bezogenen Prüfung bestätigt. Im Flächennutzungsplan der Gemeinde ist das Plangebiet des Vorhaben bezogenen B- Planes als Fläche für die Landwirtschaft im Außenbereich dargestellt. Da gemäß § 35 Baugesetzbuch Vorhaben zur energetischen Nutzung von Biomasse nur bis zu einer installierten elektrischen Leistung von 500 KW im Außenbereich zulässig sind, ist es erforderlich, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Biogasanlage über 500 KW durch Aufstellung eines Vorhabenbezogenen B- Planes zu schaffen. Eine Erweiterung der Biogasanlage durch die Betriebsgemeinschaft Zierow um weitere 500 KW soll perspektivisch berücksichtigt werden. Die baulichen und betrieblichen Anforderungen werden im Genehmigungsverfahren nach Bundesimmissionschutzgesetz geprüft.

 

erneute Sachverhaltsdarstellung

 

Der Aufstellung des Vorhabenbezogenen B- Planes liegt ein Antrag der Firma Prokon Bioenergie GmbH zugrunde.

 

Die Gesellschaft beabsichtigt, auf dem Betriebsgelände der „ Betriebsgemeinschaft Zierow,

Landwirtschafts – KG „ am Standort Zierow, Am Grundbarg 1, eine Biogasanlage zu errichten.

Der Standort schließt sich direkt in nordöstlicher Richtung an die vorhandene Anlage zum Halten von

Rindern an.

 

Das Vorhaben steht in einem räumlichen- funktionalen Zusammenhang mit dem Betrieb und dient der Erzeugung, Lagerung und Verwertung von Biogas durch die Vergärung organischer Stoffe, wie Rindergülle und - festmist aus der Rinderhaltung und Maissilage.

Durch Verbrennung wird das Biogas zur Erzeugung von Strom und Wärme genutzt.

 

Die Biomasse stammt aus dem Landwirtschaftsbetrieb der Betriebsgemeinschaft Zierow..

 

Die elektrische Energie soll in das örtliche Energienetz eingespeist werden, die Wärmeenergie wird weitestgehend für den Produktionsprozess genutzt.

 

Die Biogasanlage soll zukünftig eine Kapazität von 499 KW elektrische Leistung aufweisen.

Durch die Errichtung einer ORC Anlage kann die vorhandene Abwärme des Blockheizkraftwerkes der Biogasanlage zur Stromerzeugung genutzt werden, wodurch sich die elektrische Leistung der Anlage um ca. 54 KW erhöhen lässt.

 

Die möglichen Auswirkungen des Vorhabens wurden anhand von Einzelfalluntersuchungen geprüft.

Die Unterlagen zur Voruntersuchung des Einzelfalls lassen erwarten, dass mit der Errichtung und durch den Betrieb der Biogasanlage selbst, keine schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Natur- und Landschaftsschutzes sowie des Immissionsschutzes verbunden sind.

Die sicherheitstechnischen Anforderungen für die Ausrüstung und den Betrieb wurden ebenfalls im Ergebnis einer vorhabenbezogenen Prüfung bestätigt.

 

Im Flächennutzungsplan der Gemeinde ist das Plangebiet des Vorhabenbezogenen B- Planes als Fläche für die Landwirtschaft im Außenbereich dargestellt.

Da gemäß § 35 Baugesetzbuch Vorhaben zur energetischen Nutzung von Biomasse nur bis zu einer installierten elektrischen Leistung von 500 KW im Außenbereich zulässig sind, ist es erforderlich, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Biogasanlage über 500 KW durch Aufstellung eines Vorhabenbezogenen B- Planes zu schaffen. Eine Erhöhung der elektrischen Leistung der Anlage durch

Nutzung des technischen Fortschritts soll perspektivisch berücksichtigt werden.

Die baulichen und betrieblichen Anforderungen werden im Genehmigungsverfahren nach Bundes-

immissionschutzgesetz geprüft.  

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1. Für das Gebiet : Gemeinde Zierow, Gemarkung Zierow Flur 1, Flurstück- Nr. 224/1,

    auf dem Gelände der Betriebsgemeinschaft Zierow – Landwirtschafts - KG, Am Grundbarg 1, nordöstlich

    der vorhandenen Anlage zur Haltung von Rindern, soll ein Vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt

    werden, sh. Übersichtsplan.

    Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 2 ha .

 

    Es werden folgende Planungsziele angestrebt :

 

    -   Errichtung einer Biogasanlage zur Erzeugung von Strom durch energetische

        Nutzung organischer Biomasse aus nachwachsenden Rohstoffen mit einer

        installierten elektrischen Leistung von ca. 553 KW

 

    -   Für die Errichtung und den Betrieb der Anlage gelten die Aussagen der Vorhabenbeschreibung  

        und der Lageplan, die Unterlagen werden zum Beschluss genommen.

 

2. Vorhabenträger ist die Firma Prokon Bioenergie GmbH .

 

3. Der Vorhabenträger hat sich verpflichtet, alle Kosten die im Zusammenhang mit der Planung

    und Durchführung des Vorhabens entstehen zu tragen, hierüber ist ein städtebaulicher Vertrag

    zu schließen.

 

  

   

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine, Kosten werden vertraglich an den Vorhabenträger gegeben

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