Beschlussvorlage - GV Ziero/04/07/3763

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Entsprechend des Durchführungsvertrages zum vorhabensbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 A – Campingplatz Zierow- der Gemeinde Zierow ist der Investor Herr Jan van Meeteren nach

§ E 2 verpflichtet, die Straßen und Wegeflächen entsprechend der Erfordernisse herzustellen.

Die neue Zufahrt wird in einer Breite von 5,50 m in Asphaltbauweise ausgebaut. Vorher wird durch den Zweckverband Wismar eine neue Wasserleitung, DN 100, bis zur Zählermesseinrichtung verlegt. Die Schmutzwasserleitung wird ebenfalls vor dem Straßenbau neu in der Straße verlegt. Auf der verpachteten Fläche (private Zufahrt) ist in Abstimmung mit dem Grundstückseigentümer und dem Pächter eine Grunddienstbarkeit zu Gunsten des Zweckverbandes Wismar ins Baulastenverzeichnis einzutragen.

Die Flurstücke 122 und 123 der Flur 1 der Gemarkung Zierow erhalten eine separate öffentliche Zufahrt.

Kosten entstehen der Gemeinde nicht, da der Zweckverband die Kosten der Leitungsverlegung für alle Grundstücke und Herr van Meeteren die Kosten des Straßenbaus trägt.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt die Zustimmung zum Neubau der Zufahrt „Campingplatz Zierow“.

Gleichzeitig wird der Eintragung einer Dienstbarkeit zu Gunsten des Zweckverbandes Wismar für den Bereich der privaten Zufahrt zugestimmt.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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