Beschlussvorlage - GV Ziero/04/07/3619

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

PRIMAGAS wird eine zentrale Tankversorgungsanlage mit Flüssiggas errichten, bei der über Gasleitungen entsprechend der Voraussetzungen des § 110 Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vom 07. Juli 2005 ein Objektnetz im Gebiet der Gemeinde Zierow OT Eggerstorf betrieben werden soll.

Objektnetze sind Energieversorgungsnetze die der Verteilung von Energie an Dritte dienen und von ihrer Dimensionierung von vornherrrein auf die Versorgung feststehender oder bestimmbarer Letztverbraucher ausgelegt sind.

Um die Gasleitungen zu verlegen bedarf es eines Wegenutzungsvertrages zwischen der Gemeinde und der PRIMAGAS GmbH. Dieser Vertrag regelt die Mitbenutzung der nach Straßen- und Wegegesetz  öffentlichen Verkehrsflächen zur Verlegung von Leitungen. Über sonstige gemeindeeignen Flächen, die nicht Verkehrsflächen sind, müssen gesonderte Verträge im Bedarfsfall geschlossen werden.

Die Gemeinde Zierow und die PRIMAGAS GmbH haben einen Konzessionsvertrag geschlossen.  

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt den Wegenutzungsvertrag zwischen der PRIMAGAS GmbH und der Gemeinde Zierow für den OT Eggerstorf.

Die Bürgermeisterin wird ermächtigt den Vertrag zu unterzeichnen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Mehreinnahmen entsprechend des Konzessionsvertrages in Abhängigkeit der verkauften Gasmenge.

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