Beschlussvorlage - GV Ziero/04/07/3682

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der geplanten Änderung liegt ein Antrag des Erwerbers der Baugrundstücke, Flurstücke- Nr. 14/1, 15/5

und 15/7 im Plangeltungsbereich zugrunde.

Der Antragsteller hat mit Schreiben vom 23.02.2007 die Notwendigkeit der B- Plan Änderung zur Realisierung seines Vorhabens erläutert und sich bereit erklärt, alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Planung entstehen, zu übernehmen - siehe Anlage.

 

Die Grundzüge der Planung werden durch die Änderungen nicht berührt, d. h. dass die durch den B- Plan geschaffene Ordnungsfunktion in ihrem grundsätzlichen Charakter unangetastet bleibt.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt, den rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 4 „ Dorfzentrum Zierow „ im Bereich der Baufelder WA 14, 15 und 16 wie folgt zu ändern

-          allgemeine Zulässigkeit eines Beherbergungsbetriebes im Bereich der            Baufelder WA 14 und 15

-    Änderung der Baugrenzen im Bereich der Baufelder WA 14 und WA 15

-    die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung im Bereich der Baufelder WA 14 und WA 15 sind der Vorhabenplanung zur Errichtung eines Beherbergungsbetriebes/ Pension anzupassen

-          Änderung der örtlichen Bauvorschriften mit der Option, im Bereich des Baufeldes WA 16 auch ein Holzhaus errichten zu können

 

             

 Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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