Beschlussvorlage - GV Ziero/04/06/3569

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Durch die Veränderung des Wohnsitzgemeindeanteiles an den Kindertagesbetreuungskosten der Kindertagesstätte „Ostseekrabben“ ab 1.1.2007 macht sich eine Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtung in Trägerschaft der Gemeinde Zierow erforderlich.   

Die Betreuungskosten bleiben unverändert. Eine Veränderung der Wohnsitzgemeindeanteile musste erfolgen, da ab 1.1.2007 je Betreuungsart 1,00 Euro weniger Landes- und Kreismittel gezahlt werden. Der Beschluss zur Zahlung der Wohnsitzgemeindeanteile für die Kindertagesstätte Zierow im Jahr 2007 wurde bereits durch die Gemeindevertretung Zierow gefasst, so dass nur noch die Änderung der Gebührensatzung erforderlich ist. Die Änderung der Satzung wurde in der letzten Gemeindevertretung noch nicht behandelt, weil zwei Beschlussvorschläge zur Höhe des Wohnsitzgemeindeanteiles vorlagen und die Änderung der Satzung erst nach Festsetzung des Wohnsitzgemeindeanteiles erfolgen konnte.

Die Kostenkalkulation für die zusätzlichen Gebühren bleibt unverändert, da keine Veränderung der Betreuungskosten erfolgt.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt die 3. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtung in Trägerschaft der Gemeinde Zierow. Die vorliegende Kalkulation zur Gebührensatzung wurde von der Gemeindevertretung gebilligt.

Loading...