Beschlussvorlage - GV Ziero/04/06/3569
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow über die 3. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtung in Trägerschaft der Gemeinde Zierow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptamt bis 31.12.2008
- Bearbeiter:
- Edda Semrau
- Verfasser/Antragsteller:
- Frau Semrau
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Zierow
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Entscheidung
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07.02.2007
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Durch die Veränderung des Wohnsitzgemeindeanteiles an den
Kindertagesbetreuungskosten der Kindertagesstätte „Ostseekrabben“ ab 1.1.2007
macht sich eine Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der
Kindertageseinrichtung in Trägerschaft der Gemeinde Zierow erforderlich.
Die Betreuungskosten bleiben unverändert. Eine Veränderung
der Wohnsitzgemeindeanteile musste erfolgen, da ab 1.1.2007 je Betreuungsart
1,00 Euro weniger Landes- und Kreismittel gezahlt werden. Der Beschluss zur
Zahlung der Wohnsitzgemeindeanteile für die Kindertagesstätte Zierow im Jahr
2007 wurde bereits durch die Gemeindevertretung Zierow gefasst, so dass nur
noch die Änderung der Gebührensatzung erforderlich ist. Die Änderung der
Satzung wurde in der letzten Gemeindevertretung noch nicht behandelt, weil zwei
Beschlussvorschläge zur Höhe des Wohnsitzgemeindeanteiles vorlagen und die
Änderung der Satzung erst nach Festsetzung des Wohnsitzgemeindeanteiles
erfolgen konnte.
Die Kostenkalkulation für die zusätzlichen Gebühren bleibt
unverändert, da keine Veränderung der Betreuungskosten erfolgt.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt die 3. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtung in Trägerschaft der Gemeinde Zierow. Die vorliegende Kalkulation zur Gebührensatzung wurde von der Gemeindevertretung gebilligt.