Beschlussvorlage - GV Ziero/04/06/3509
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow zur Zahlung der Wohnsitzgemeindeanteile für die Kindertagesstätte Zierow im Jahr 2007
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptamt bis 31.12.2008
- Bearbeiter:
- Edda Semrau
- Verfasser/Antragsteller:
- Frau Semrau
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Gemeinde Zierow
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Vorberatung
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22.11.2006
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Erledigt
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Gemeindevertretung Zierow
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Entscheidung
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13.12.2006
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 9.11.2006 erhielt das Amt Klützer Winkel die Information des Landkreises Nordwestmecklenburg über die Höhe der Landes- und Kreisanteile für Kindertageseinrichtungen für das Jahr 2007. Ab 1.1.2007 werden für jede Betreuungsart in Kinderkrippe, Kindergarten und Hort pro Platz 1,00 Euro weniger Fördermittel gezahlt.
Durch die Gemeinde Zierow wurde der Beschluss gefasst, für die Ganztagsplätze einen höheren gemeindlichen Anteil als 50 % zu zahlen und für die Teilzeit- und Halbtagsplätze jeweils 50 %.
Entsprechend der Entgeltverhandlung fehlt durch die niedrigeren Landes- und Kreismittel ab 2007 pro Platz 1,00 Euro. Die Gemeinde muss die Entscheidung treffen, ob die Eltern- und Gemeindeanteile um je 0,50 Cent erhöhet werden sollen, oder ob die Gemeinde diese Kosten im Jahr 2007 voll trägt.
Momentan werden für 11 Kinder, die in der Gemeinde Zierow einen Kindergartenplatz nutzen, Wohnsitzgemeindeanteile gezahlt.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag 1:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt die Übernahme des Fehlbetrages der Landes- und Kreismittel in Höhe von 1,00 Euro je Betreuungsart und die Wohnsitzgemeinde- und Elternanteile ab 1.Januar 2007 wie folgt:
Betreuungsart |
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Wohnsitzgemeinde |
Eltern |
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Kindergarten |
ganztags |
174,25 Euro |
150,00 Euro |
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Teilzeit |
106,52 Euro |
105,52 Euro |
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halbtags |
78,71 Euro |
77,71 Euro |
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Beschlussvorschlag 2:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt die Aufteilung des Fehlbetrages der Landes- und Kreismittel in Höhe von 1,00 Euro je Betreuungsart und die Wohnsitzgemeinde- und Elternanteile ab 1.Januar 2007 wie folgt:
Betreuungsart |
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Wohnsitzgemeinde |
Eltern |
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Kindergarten |
ganztags |
173,75 Euro |
150,50 Euro |
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Teilzeit |
106,02 Euro |
106,02 Euro |
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halbtags |
78,21 Euro |
77,21 Euro |
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