Beschlussvorlage - GV Ziero/04/06/3493

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Durch die Kommunalaufsicht des Landkreises NWM wurde bereits mit der Genehmigung der Haushaltssatzung für das Jahr 2006 darauf aufmerksam gemacht, dass die Hebesätze für die Realsteuern (Grundsteuer A u. B, Gewerbesteuer) teilweise unter dem Landesdurchschnitt liegen. Zu der selben Einschätzung ist auch der Landesrechnungshof während seiner jährlichen Prüfung gelangt. Von beiden Seiten wird nachdrücklich gefordert, die Hebesätze anzuheben.

Für das Haushaltsjahr 2006 sind folgende Hebesätze lt. Haushaltssatzung beschlossen worden:

            Grundsteuer A :            200 %

            Grundsteuer B :            300 %

            Gewerbesteuer:            300 %

 

Die Vergleichssätze für Gemeinden mit gleicher Gemeindegröße:

            Grundsteuer A :            236 %

            Grundsteuer B :            345 %

            Gewerbesteuer:            307 %

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt, die Hebesätze für die Grundsteuer A auf 250 %, für die Grundsteuer B auf 350 % und für die Gewerbesteuer auf 310 % ab dem Haushaltsjahr 2007 festzusetzen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Bei Erhöhung der Hebesätze würden Mehreinnahmen von ca. 8.500,00 Euro erzielt.

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