Beschlussvorlage - GV Ziero/04/06/3377
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss der Gemeinde Zierow zur Festsetzung der Wohnsitzgemeinde- und Elternanteile für die Kindertagesstätte "Ostseekrabben" in Zierow ab 1. Oktober 2006
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptamt bis 31.12.2008
- Bearbeiter:
- Edda Semrau
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Zierow
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Entscheidung
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27.09.2006
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Das Kindertagesförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (KiföG M-V) schreibt den Abschluss von Leistungs- Qualitäts- und Entgeltvereinbarungen zwischen dem Landkreis und dem Träger von Kindertageseinrichtungen über die Erbringung von Leistungen nach § 22 vor. In diesen Vereinbarungen werden die Kosten je Betreuungsplatz festgeschrieben. Die Gemeinde- und Elternanteile sind durch die Wohnsitzgemeinde festzulegen.
Am 14.09.2006 fand beim Landkreis Nordwestmecklenburg die Entgeltverhandlung für die Kindertagesstätte Ostseekrabben Zierow statt. Der Sozialausschuss gab die Empfehlung, dass die Gemeinde- und Elternanteile für die Teilzeit- und Halbtagsplätze zu je 50 % zu zahlen sind. Die Ganztagsplätze sollen im Elternanteil begrenzt werden auf max. 150,00 Euro. Über diesen Vorschlag wurde durch die Bürgermeisterin informiert.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt die Wohnsitzgemeinde- und Elternanteile ab 1.Oktober 2006 wie folgt:
Betreuungsart |
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Wohnsitzgemeinde |
Eltern |
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Kindergarten |
ganztags |
173,25 Euro |
150,00 Euro |
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Teilzeit |
105,52 Euro |
105,52 Euro |
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halbtags |
77,71 Euro |
77,71 Euro |
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