Beschlussvorlage - GV Ziero/04/06/3377

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Das Kindertagesförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (KiföG M-V) schreibt den Abschluss von „Leistungs- Qualitäts- und Entgeltvereinbarungen zwischen dem Landkreis und dem Träger von Kindertageseinrichtungen über die Erbringung von Leistungen nach § 22 vor. In diesen Vereinbarungen werden die Kosten je Betreuungsplatz festgeschrieben. Die Gemeinde- und Elternanteile sind durch die Wohnsitzgemeinde festzulegen.

 

Am 14.09.2006  fand beim Landkreis Nordwestmecklenburg die Entgeltverhandlung für die Kindertagesstätte „Ostseekrabben“ Zierow statt. Der Sozialausschuss gab die Empfehlung, dass die Gemeinde- und Elternanteile für die Teilzeit- und Halbtagsplätze zu je 50 % zu zahlen sind. Die Ganztagsplätze sollen im Elternanteil begrenzt werden auf max. 150,00 Euro. Über diesen Vorschlag wurde durch die Bürgermeisterin informiert.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung  der Gemeinde Zierow beschließt die Wohnsitzgemeinde- und Elternanteile ab 1.Oktober 2006  wie folgt:

 

Betreuungsart

 

Wohnsitzgemeinde

Eltern

 

 

 

 

Kindergarten

ganztags

173,25 Euro

150,00 Euro

 

Teilzeit

105,52 Euro

105,52 Euro

 

halbtags

77,71 Euro

77,71 Euro

 

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Mindereinnahmen Wohnsitzgemeindeanteil Nutzergemeinden ca. 900,00 Euro

Mindereinnahmen Benutzungsgebühr ca. 2.350,00 Euro

Der Eigenanteil der Gemeinde wird sich jedoch durch die höheren Elternanteile verringern.

 

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