Beschlussvorlage - GV Ziero/04/06/3339

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

An der Straße von Zierow nach Eggerstorf gibt es drei Durchlässe von Gräben. Die Durchlässe unterliegen genau wie Brücken der Überwachungspflicht durch den Straßenbaulastträger. Straßenbaulastträger ist die Gemeinde Zierow.

Die Prüfpflicht und die Überwachung der Tragfähigkeit muss gemäß der DIN 1076, der Ri- Ebw Prüf 88 und der Brandenburger Richtlinie durch den Straßenbaulastträger durchgeführt werden.

Brückenbücher für die Durchlässe existieren noch nicht.

Da bereits ein Durchlass in sehr bedenklichem Zustand ist, muss die Prüfung und die Erstellung Brückenbüchern unbedingt erfolgen, um die Gemeinde von eventuellen Schadenersatzansprüchen gegenüber Dritten freizuhalten. 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt für die Durchlässe an der Straße von Zierow nach Eggerstorf Brückenbücher erstellen zu lassen. Das Bauamt wird beauftragt drei Angebot von zugelassenen Ingenieurbüros einzuholen. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, mit dem Ingenieurbüro, das das wirtschaftlichste Angebot unterbreitet hat einen Vertrag zur Erarbeitung von Brückenbüchern abzuschließen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Können erst nach Einholung von Angeboten benannt werden.

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