Beschlussvorlage - GV Moor/04/06/3228
Grunddaten
- Betreff:
-
Außenbereichssatzung für die Ortslage Kussow
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt bis 31.12.2008
- Bearbeiter:
- M. Schultz
- Beteiligt:
- Bauamt bis 31.12.2008
- Verfasser/Antragsteller:
- Maria Schultz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Moor-Rolofshagen
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Entscheidung
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27.06.2006
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die
Gemeinde Moor-Rolofshagen beabsichtigt auf Antrag von Interessenten die
Aufstellung einer Außenbereichssatzung. Die Gemeinde hat sich mit den
zuständigen Behörden und Stellen über die Möglichkeiten zur Aufstellung einer
Außenbereichssatzung verständigt. Es wurde Einigung darüber erzielt, dass für
den Ortsteil Kussow durchaus die Aufstellung einer Außenbereichssatzung
gerechtfertigt ist. Innerhalb der Außenbereichssatzung sollen die bereits
überbauten Flächen und diejenigen Flächen, für die eine neue bzw. ergänzende
Bebauung planungsrechtlich gerechtfertigt geregelt werden kann, festgesetzt
werden. Es werden drei Flächen gekennzeichnet, auf denen grundsätzlich mit
einer Neu- bzw. ergänzenden Bebauung zu rechnen ist. Auf den Teilflächen 1 und
2 ist nur jeweils ein Wohngebäude zulässig. Auf der Teilfläche 3 sind maximal
zwei Gebäude zulässig. Maßstab für den Grad der Neubebauung ist der von
baulichen Anlagen überdeckte Bereich, bisher überdeckte Bereich. Für den
Teilbereich 1 geht es aus städtebaulicher Sicht um eine begründete Neubebauung.
Darüber
hinaus werden Flächen des Steinzeitdorfes gekennzeichnet, auf denen Freianlagen
mit Nebengebäuden zulässig sind.
Auf
den noch verbleibenden Flächen darf keine Bebauung mit Hauptnutzungen erfolgen.
Es handelt sich um sonstige Flächen, die z. B. für Landwirtschaft, Garten oder
Straßen genutzt werden können.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1.
Die Gemeindevertretung
der Gemeinde Moor-Rolofshagen fasst den Beschluss über die Aufstellung der
Außenbereichssatzung.
In die Außenbereichssatzung wird die gesamte Ortslage
von Kussow einbezogen. Die Bereichsgrenzen sind der Anlage zu entnehmen.
2.
Der Beschluss ist
ortsüblich bekannt zu machen.
3.
Die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Bürger sind am
Aufstellungsverfahren zu beteiligen. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Moor
Rolofshagen billigt die Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung.
4.
Die Behörden sind analog
§ 4 Abs. 2 BauGB am Aufstellungsverfahren zu beteiligen.
5.
Die Öffentlichkeit ist
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB am Aufstellungsverfahren zu beteiligen.
6.
Eine Umweltprüfung ist
nicht erforderlich. Das Vorhaben ist umweltverträglich.
