Beschlussvorlage - BV/02/26/069
Grunddaten
- Betreff:
-
Sondervermögen des Bundes für Infrastruktur und Klimaneutralität und dessen Umsetzung im MV-Plan 2035
hier: Investitionsbudgets
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- K. Dietrich
- Verfasser/Antragsteller:
- K. Dietrich
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Geplant
|
|
Bauausschuss der Stadt Klütz
|
Vorberatung
|
|
|
|
18.06.2026
| |||
|
●
Geplant
|
|
Hauptausschuss der Stadt Klütz
|
Vorberatung
|
|
|
●
Bereit
|
|
Stadtvertretung Klütz
|
Entscheidung
|
|
Sachverhalt
In der Verwaltungsvereinbarung des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Durchführung des MV-Plans 2035 ist die Umsetzung des Sondervermögens des Bundes für Infrastruktur und Klimaneutralität geregelt.
Alle Kommunen im Land sollen an diesen Mitteln partizipieren.
Es werden 36,2 Mio. Euro über einen 50.000-Euro-Sockelbetrag für jede Kommune im Land zur Verfügung gestellt. Über dessen Verwendung beschließt die Stadtvertretung gesondert.
Weitere 781,2 Mio. Euro werden in Form von Investitionsbudgets für abgegrenzte Schwerpunkte zur Verfügung gestellt.
Investitionsbudgets
Mit Schreiben vom 04.05.2026 informierte der Landkreis Nordwestmecklenburg alle Ämter und alle amtsfreien Kommunen über die Art und Weise der Umsetzung des Sondervermögens des Bundes im Landkreis Nordwestmecklenburg.
Das Schreiben des Landkreises nebst dessen Anlage befindet sich in Anlage.
Inhaltlich geht es im Wesentlichen um die Investitionsbudgets (finanziellen Mittel), welche vom Land den Kommunen in den Jahren 2026 bis 2035 für folgende Schwerpunkte zur Verfügung gestellt werden:
Schwerpunkt 1 - öffentliche allgemeinbildende Schulen
betrifft nur Schulträger
Hierzu erfolgt ein separater Beschluss.
Schwerpunkt 2 - Verkehrsinfrastruktur, ÖPNV und Energie
betrifft alle Kommunen, somit auch Klütz
Schwerpunkt 3 - sonstige, gesellschaftliche Infrastruktur - Sport, Kultur und Zoos
betrifft alle Kommunen, somit auch Klütz
grundsätzliche Bedingungen der Mittelverwendung:
- Die Mittel sind nur für Sachinvestitionen zu verwenden, die der Erfüllung von kommunalen Aufgaben dienen.
- Jede Maßnahme muss einen Umfang von mindestens 50.000 Euro aufweisen.
- Die Maßnahme darf nicht vor dem 01.01.2025 begonnen worden sein.
- Mittelbewilligung bis 31.12.2036 möglich.
- Die Maßnahmen müssen bis zum 31.12.2042 abgeschlossen und abgenommen sein.
Erläuterungen zu Schwerpunkt 2 (Verkehrsinfrastruktur, ÖPNV und Energie):
Für die kreisangehörigen Gemeinden stehen insgesamt 7.013.513,21 Euro zur Verfügung. Die Verteilung erfolgt nach Einwohnern und gewichteten Straßenlängen.
Das Budget für das Amt Klützer Winkel beläuft sich auf 578.039,70 Euro.
Davon entfallen auf die Stadt
|
Klütz |
132.064,15 Euro |
Erläuterungen zu Schwerpunkt 3 (sonst. gesellschaftliche Infrastruktur – Sport, Kultur und Zoos)
Für die kreisangehörigen Gemeinden stehen insgesamt 6.480.498,79 Euro zur Verfügung. Die Verteilung erfolgt nach Einwohnern.
Das Budget für das Amt Klützer Winkel beläuft sich auf 428.248,14 Euro.
Davon entfallen auf die Stadt
|
Klütz |
125.231,83 Euro |
Erläuterungen, die für die Schwerpunkte 2 und 3 gelten
Förderquote
Der Eigenanteil der Kommune beträgt mindestens 25 %, d.h. die Förderquote beträgt maximal 75 %.
Ausnahmen sind im Einzelfall möglich.
Wofür können die Mittel beispielweise verwendet werden?
- Maßnahmen entsprechend des Budgetschwerpunktes
- Geh- und Radwege
- Straßen
- Energetische Sanierung
- Bushaltestellen
- Sportanlagen
- Veranstaltungsbühnen
- Maßnahmen von Vereinen
Sie können NICHT verwendet werden für:
- Maßnahmen < 50.000 EUR
- Ausgaben der Verwaltung
- Gemeindearbeiter
- Stromkosten
- Winterdienst
- Veranstaltungen
- Instandhaltungsmaßnahmen
Verfahren:
-
jede Gemeinde reicht Projektvorschläge beim Amt ein
-
Amtsausschuss beschließt Projektliste für den Amtsbereich mit den Stimmen aller Mitglieder
Anmerkung: Eine Priorisierung durch den Amtsausschuss ist nur
erforderlich, wenn es gemeindeübergreifende Projekte
geben sollte.
Bleibt jede Gemeinde in seinem Budgetrahmen,
entfällt die Priorisierung.
-
Amt legt Projektliste beim Landkreis vor
Anmerkung: Eine Frist zur Einreichung der Projektliste ist nicht
gesetzt worden.
-
Landkreis prüft Projektliste und erlässt projektbezogenen Förderbescheid gegenüber der Gemeinde
- Gemeinde setzt Projekt um und ruft Mittel beim Landkreis ab
Die Stadtvertretung muss nun über die Mittelverwendung innerhalb ihres Budgetrahmens beschließen und die Projekte gegenüber dem Amt zur Aufnahme in die Projektliste benennen.
Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt wie folgt:
-
Das Investitionsbudget zu Schwerpunkt 2 „Verkehrsinfrastruktur, ÖPNV und Energie“ wird für folgende Maßnahme verwendet:
……………………………………………………………………
-
Das Investitionsbudget zu Schwerpunkt 3 „sonstige gesellschaftliche Infrastruktur - Sport, Kultur und Zoos“ wird für folgende Maßnahme verwendet:
……………………………………………………………………
- Die Projekte werden dem Amt Klützer Winkel – hier: Amtsvorsteherin - zur Beschlussfassung über die gemeinsame Projektliste aller amtsangehörigen Gemeinden mitgeteilt.
Finanz. Auswirkung
kann noch nicht beziffert werden
|
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
|
|
|
|
|
|
Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
|
|
durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
|
|
durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
|
|
|
|
|
über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
|
|
unvorhergesehen und |
|
|
unabweisbar und |
|
|
Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
|
|
Deckung gesichert durch |
|
|
|
Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
|
|
|
|
|
Keine finanziellen Auswirkungen. |
