Beschlussvorlage - BV/02/26/037
Grunddaten
- Betreff:
-
Errichtung von zwei solarunterstützten Leuchten an den Bushaltestellen L01 Oberhof
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- F. Krause
- Verfasser/Antragsteller:
- Krause, Frank
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Bauausschuss der Stadt Klütz
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Vorberatung
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18.06.2026
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Geplant
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Hauptausschuss der Stadt Klütz
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Vorberatung
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Bereit
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Stadtvertretung Klütz
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Entscheidung
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Sachverhalt
Die Verwaltung wurde beauftragt, verschiedene Varianten zur Ausleuchtung der beiden Bushaltestellen an der Landesstrasse Ortsausgang Oberhof zu prüfen.
Im Ergebnis der Recherche wird die Installation von zwei solargestützten Leuchtmasten favorisiert.
Die Variante einer netzabhängigen Stromversorgung ist aufgrund der notwendigen Zusatzleistungen (Kabelverlegung, Genehmigungsverfahren, zusätzliche Straßenunterführung u.a.) und daraus resultierenden Kosten nicht zu empfehlen.
In Anlage befinden sich 3 Varianten solarunterstützter Leuchten, die zur Beratung stehen.
Im Haushalt der Stadt Klütz ist in der Haushaltsstelle 54103.09600000.066 ein Betrag von 3.000 Euro zur Verfügung.
Sollte die Errichtung der Solarleuchten noch in diesem Haushaltsjahr erfolgen, müssen die Mehrkosten durch eine Umschichtung (überplanmäßige Ausgabe) zur Verfügung gestellt werden.
Potentiell könnten die fehlenden Mittel aus der Haushaltsstelle 54101.09600000.2021/04 „Kreisverkehr L03 Schloßstraße“ genommen werden.
Sollte die Errichtung der Solarleuchten im nächsten Jahr erfolgen, könnten die Ausgaben im neuen Haushalt 2027 berücksichtigt werden.
Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt,
an den beiden Bushaltestellen Ortsausgang Oberhof je eine solarunterstützte Leuchte
vom Typ ___________________________
zu errichten.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Vergabe zu veranlassen.
Sollte die Realisierung noch im Haushaltsjahr 2026 erfolgen, werden die fehlenden finanziellen Mittel durch Umschichtung aus der Haushaltsstelle 54101.09600000.2021/04 „Kreisverkehr L03 Schloßstraße“ gedeckt (überplanmäßige Ausgabe).
Anderenfalls erfolgt die Realisierung im Jahr 2027. Dafür sind in entsprechender Höhe im Haushalt 2027 einzustellen.
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Finanz. Auswirkung
Kann noch nicht beziffert werden - Ist abhängig vom Leuchtentyp
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Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |
