Beschlussvorlage - BV/02/26/061
Grunddaten
- Betreff:
-
Wasserspender im öffentlichen Raum - Aufstellung eines Trinkwasserspenders auf dem Klützer Marktplatz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- City- & Tourismusmanagerin
- Bearbeiter:
- S. Stöckmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung Klütz
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Entscheidung
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01.06.2026
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Sachverhalt
Die Anschaffung eines öffentlichen Wasserspenders wurde in der Sitzung der Stadtvertretung vom 04.08.2025 zunächst abgelehnt, da auf den bereits bestehenden Brunnen am Wasserwerk verwiesen wurde. Zudem sollte durch den Zweckverband ein Hinweisschild an der Schloßstraße angebracht werden.
Zwischenzeitlich hat sich gezeigt, dass diese Lösung für Besucherinnen und Besucher nicht praktikabel ist. Das Gelände am Wasserwerk ist abgesperrt und bislang wurde kein entsprechendes Hinweisschild aufgestellt. Damit steht aktuell keine öffentlich zugängliche Trinkwasserversorgung im zentralen Ortsbereich zur Verfügung.
Gleichzeitig befindet sich bereits ein vorhandener Trinkwasserspender auf dem Klützer Marktplatz, der derzeit jedoch nicht in Betrieb ist. Der Zweckverband hat inzwischen mitgeteilt, dass dieser Standort aus technischer Sicht grundsätzlich geeignet ist.
Das Angebot des Zweckverbandes „Wasserspender im öffentlichen Raum“ besteht weiterhin.
Darüber hinaus wurde seitens des Amtes Klützer Winkel informiert, dass auch das Ostseebad Boltenhagen sowie die Gemeinde Kalkhorst öffentliche Trinkwasserspender installieren werden. Damit entwickelt sich die Bereitstellung kostenfreien Trinkwassers zunehmend zu einem modernen und bürgerfreundlichen Standard im öffentlichen Raum.
Kostenrahmen & Rahmenbedingungen:
Gesamtkosten: Die Gesamtkosten einschließlich Herstellung der Ver- und Entsorgungsanschlüsse belaufen sich auf ca. 10.000 Euro.
Förderung / Kostenübernahme
Der Zweckverband Grevesmühlen übernimmt:
• 50 % der Gesamtkosten
• die Wartung der Anlage
• die saisonale Umstellung auf Sommer- und Winterbetrieb
• die Trinkwassergebühren
Kostenanteil der Stadt Klütz
Für die Stadt entstehen:
• einmalige Investitionskosten in Höhe von ca. 5.000 Euro
(grober Richtwert; endgültige Kosten nach tatsächlichem Aufwand)
• laufende Kosten für monatliche Wasserproben in Höhe von ca. 75,00 Euro während der Betriebszeit
Der Zweckverband prüft derzeit zusätzlich, ob vorhandene Anschlüsse genutzt werden können. Auch im Falle eines erforderlichen Neuanschlusses sind die technischen Voraussetzungen grundsätzlich gegeben.
Vorteile eines öffentlichen Wasserspenders:
• Förderung der öffentlichen Gesundheit: kostenfreier Zugang zu Trinkwasser an heißen Tagen
• Steigerung der Aufenthaltsqualität für Bürger*innen und Gäste
• Nachhaltigkei und Umweltschutz: Reduktion von Einwegplastik durch Wiederbefüllung von Trinkflaschen
• Tourismusfreundlichkeit: positives Signal für Gäste, insbesondere Rad- und Wandertouristen
• Soziale Teilhabe: niedrigschwelliger Zugang zu Trinkwasser für alle Bevölkerungsgruppen
Mit vergleichsweise geringen Eigenmitteln kann die Stadt Klütz ein sichtbares und nachhaltiges Angebot für Einwohnerinnen und Einwohner sowie Gäste schaffen. Durch die Beteiligung des Zweckverbandes werden sowohl die Investitionskosten als auch die laufenden organisatorischen Aufgaben deutlich reduziert.
Die Nutzung des bereits vorhandenen Standortes auf dem Marktplatz bietet zudem die Möglichkeit, bestehende Infrastruktur sinnvoll zu aktivieren und aufzuwerten.
Vor dem Hintergrund zunehmender Hitzeperioden, der Bedeutung nachhaltiger Infrastruktur sowie der positiven Signalwirkung für Bürger und Tourismus wird die Aufstellung eines öffentlichen Wasserspenders als sinnvolle und zukunftsorientierte Maßnahme empfohlen.
Finanz. Auswirkung
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Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. (2.57501.0960.0000) |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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2,5 MB
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