Beschlussvorlage - BV/02/26/060

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz schafft mit dem Bebauungsplan Nr. 45 die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Nahversorgungszentrums an der Boltenhagener Straße vor. Mit dem Bebauungsplan Nr. 37 ist die Entwicklung des Bereiches östlich der Boltenhagener Straße vorgesehen.

 

Der Vorhabenträger hat das Ingenieurbüro Wasser- und Verkehrs- Kontor GmbH aus Neumünster mit der Planung der Erschließungsanlagen beauftragt.

Das Vorhaben umfasst auch die Querungshilfe im Bereich der Boltenhagener Straße, zwischen dem geplanten Nahversorgungszentrum und den bestehenden Geschäftshäusern Lidl und Stolz. Seitens des Planungsbüros wird eine bauliche Maßnahme statt einer straßenverkehrsrechtlichen Maßnahme empfohlen. Dafür liegen zwei Varianten für eine Mittelinsel vor, die sich in ihrer Breite (2,50 m bzw. 2,00 m) unterscheiden. Das Büro rät zu Variante 1 (Breite 2,50 m). Die schmalere Variante 2 (Breite 2,00 m) kommt infrage, falls der städtische Winterdienst dies erfordert oder die Straße stark von landwirtschaftlichen Fahrzeugen genutzt wird. 

 

Auf der Sitzung des Bauausschusses am 05.03.2026 wurde lediglich der Standort bestätigt und festgelegt, dass der Ausbau der Querungshilfe als Mittelinsel mit einem Zebrastreifen erfolgen soll.  

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, als Querungshilfe im Bereich der Boltenhagener Straße die Variante …  (Ausbau als Mittelinsel mit einer Breite von ...  und einem Zebrastreifen).

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

x 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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