Beschlussvorlage - BV/02/26/060
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über den Bebauungsplan Nr. 37 „Erweiterung Kaufhaus Stolz“ der Stadt Klütz
Hier: Festlegung der Variante zur Querung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- J. Tesche
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Stadt Klütz
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Vorberatung
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28.05.2026
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Erledigt
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Stadtvertretung Klütz
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Entscheidung
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01.06.2026
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Sachverhalt
Die Stadtvertretung der Stadt Klütz schafft mit dem Bebauungsplan Nr. 45 die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Nahversorgungszentrums an der Boltenhagener Straße vor. Mit dem Bebauungsplan Nr. 37 ist die Entwicklung des Bereiches östlich der Boltenhagener Straße vorgesehen.
Der Vorhabenträger hat das Ingenieurbüro Wasser- und Verkehrs- Kontor GmbH aus Neumünster mit der Planung der Erschließungsanlagen beauftragt.
Das Vorhaben umfasst auch die Querungshilfe im Bereich der Boltenhagener Straße, zwischen dem geplanten Nahversorgungszentrum und den bestehenden Geschäftshäusern Lidl und Stolz. Seitens des Planungsbüros wird eine bauliche Maßnahme statt einer straßenverkehrsrechtlichen Maßnahme empfohlen. Dafür liegen zwei Varianten für eine Mittelinsel vor, die sich in ihrer Breite (2,50 m bzw. 2,00 m) unterscheiden. Das Büro rät zu Variante 1 (Breite 2,50 m). Die schmalere Variante 2 (Breite 2,00 m) kommt infrage, falls der städtische Winterdienst dies erfordert oder die Straße stark von landwirtschaftlichen Fahrzeugen genutzt wird.
Auf der Sitzung des Bauausschusses am 05.03.2026 wurde lediglich der Standort bestätigt und festgelegt, dass der Ausbau der Querungshilfe als Mittelinsel mit einem Zebrastreifen erfolgen soll.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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326,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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338 kB
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4
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(wie Dokument)
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6,7 MB
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5
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(wie Dokument)
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53,9 kB
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