Beschlussvorlage - BV/02/26/057
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über die Vorbereitung und Durchführung einer Bürgerbefragung über das Aufstellen von Windkraft- und Agri-PV-Anlagen in der Stadt Klütz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgeramt
- Bearbeiter:
- A. Longerich
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung Klütz
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Entscheidung
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01.06.2026
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Sachverhalt
Die Stadtvertretung der Stadt Klütz hat in der Sitzung am 09. Dezember 2025 festgelegt, dass eine Bürgerbeteiligung bis spätestens September 2026 zum Thema “Windkraft- und Agri-PV-Anlagen” erfolgen soll.
Die Stadt möchte die Bürgerinnen und Bürger bei dem Entscheidungsprozess mit einbeziehen und hat daher geprüft, ob ein Vertreterbegehren gem. § 20 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern möglich wäre.Zeitgleich hat die „Initiative Weitwinkel der Bürger der Stadt Klütz und ihrer Ortsteile“ (BI) eine Beratungsanfrage zur Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens beim Amt Klützer Winkel gestellt. Aufgrund der gesetzlichen Normierungen ist ein Bürger- / Vertreterbegehren nicht zu den gewünschten Inhalten möglich.
Die Stadt plant daher eine Bürgerbefragung durchzuführen. Zur Vorbereitung dieser Bürgerbefragung hat die Stadtvertretung der Stadt Klütz am 20. April 2026 die Bildung einer Arbeitsgruppe “Regenerative Energie im Stadtgebiet“ (AG) beschlossen. Die AG hat mehrfach getagt und die folgende Empfehlung zur Durchführung einer Bürgerbefragung erarbeitet.
Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt folgende Vorgehensweise für die Bürgerbefragung:
- Es werden alle Einwohnerinnen und Einwohner ab 16 Jahre und mit Hauptwohnsitz (seit mindestens 37 Tagen) in der Stadt Klütz befragt.
- Die Befragung wird als reine „Brief-Befragung“ durchgeführt.
- Eine Informationsveranstaltung für die Einwohnerinnen und Einwohner wird von der Stadt organisiert.
Stimmzettel, Briefe an die Einwohnerinnen und Einwohner, Rücklauf der Stimmzettel
- Die Amtsverwaltung versendet an die Einwohnerinnen und Einwohner die Unterlagen zur Bürgerbefragung.
- Dem Briefumschlag liegt ein Anschreiben vom Bürgermeister zur Erläuterung des Vorhabens „Bürgerbefragung“ bei. Auf der Rückseite des Anschreibens befindet sich eine Erläuterung zur Rücksendung des Stimmzettels.
- Dem Brief wird der Stimmzettel beigelegt. Um den Stimmzettel fälschungssicher zu gestalten, wird er farbig gestaltet, mit dem Aufdruck einer fortlaufenden „Bürgerbefragungsnummer“ versehen und ein Wasserzeichen „Stadt Klütz“ aufgedruckt.
Die Einsichtnahme in das dazugehörige Verzeichnis obliegt aus datenschutzrechtlichen Gründen nur der Verwaltung.
- Dem Briefumschlag wird ein frankierter Rückumschlag beigelegt. Hiermit kann der Stimmzettel mit der Deutschen Post an das Amt Klützer Winkel für die Einwohnerinnen und Einwohner kostenfrei zurückgeschickt werden. Der frankierte Rückumschlag ist mit der Adresse des Amtes Klützer Winkel versehen sowie die Aufschrift „Bürgerbefragung in der Stadt Klütz“. Somit kann der Brief beim Posteingang im Amt Klützer Winkel gesondert zugeordnet werden. Auch hat der Rückumschlag einen aufgedruckten QR-Code (Responseplus-Aufdruck), worüber die Deutsche Post die Abrechnung für die Rücksendung an das Amt Klützer Winkel dokumentieren kann.
- Der verschlossene Rückumschlag kann auch in den Briefkasten des Amtes Klützer Winkel gelegt werden.
- Die Rückumschläge werden im Amt Klützer Winkel nicht geöffnet und in einer verschlossenen Wahlurne eingeworfen. Die Wahlurne wird im Büro des Gemeindewahlleiters aufbewahrt.
Öffentliche Auszählung
- Die öffentliche Auszählung der Bürgerbefragung erfolgt in der Aula der Regionalen Schule Klütz, Straße des Friedens 2, 23948 Klütz. Der Gemeindewahlleiter bringt dazu die verschlossene Wahlurne zum Termin in die Räumlichkeiten der Gemeinde. Die Auszählung erfolgt durch einen gemeinsamen Auszählungsvorstand aus Stadtvertretern und Mitgliedern der BI. Der Auszählungsvorstand öffnet die verschlossene Wahlurne und entnimmt die Stimmzettel. Die Stimmzettel werden öffentlich ausgezählt. Das Ergebnis wird in einem Protokoll festgehalten.
Ergebnisbekanntmachung
Das Ergebnis der Bürgerbefragung wird auf der Internetseite der Stadt Klütz und des Amtes Klützer Winkel bekannt gemacht.
Folgende Termine sind für die Bürgerbefragung festzulegen:
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Informationsveranstaltung |
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Versendung der Brief-Bürgerbefragung |
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Rücksendung der Brief-Bürgerbefragung |
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Auszählen der Bürgerbefragung |
Zwei mögliche Ablaufpläne der Bürgerbefragung liegen als Vorschlag anbei.
Die Fragestellungen der Bürgerbefragung ist durch die Stadt Klütz im Zuge dieser Beschlussfassung festzulegen. Gemeinsam mit der Bürgerinitiative sind folgende Varianten vorgeschlagen. Es können auch mehrere Fragen gestellt werden.:
Windkraftanlagen - Variante 1:
„Sind Sie dafür, dass im Gebiet der Stadt Klütz und ihren Ortsteilen bis zur Kommunalwahl 2029 Windkraftanlagen genehmigt werden? Antwortmöglichkeiten: JA / Nein
Windkraftanlagen - Variante 2
“Sind Sie dafür, dass auf dem Gebiet der Stadt Klütz und ihren Ortsteilen bis zur Kommunalwahl 2029 Windkraftanlagen genehmigt werden, um die finanzielle Handlungsfähikgkeit der Gemeinde zu verbessern?” Antwortmöglichkeiten: JA / Nein
Agri-PV-Anlagen - Variante 1:
“Sind Sie dafür, dass im Gebiet der Stadt Klütz und ihren Ortsteilen bis zur Kommunalwahl 2029 Agri-PV-Anlagen genehmigt werden? Antwortmöglichkeiten: JA / Nein
Agri-PV-Anlagen - Variante 2:
“Sind Sie dafür, dass auf dem Gebiet der SK und ihren Ortsteilen bis zur Kommunalwahl 2029 Agri-PV-Anlagen genehmigt werden, um die finanzielle Handlungsfähikgkeit der Gemeinde zu verbessern?” Antwortmöglichkeiten: JA / Nein
Die Verwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass das Ergebnis der Bürgerbefragung auf Entscheidungen der Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter keine rechtliche Bindung hat (Artikel 38 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - freie Mandatsausübung). Die Stadtvertretung trifft ihre Entscheidungen unabhängig vom Ergebnis der Bürgerbefragung zum Wohle der Gemeinde.
Die Kosten für die Durchführung der Bürgerbefragung können grob beziffert werden:
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Kosten für das Versenden der Bürgerbefragung (Berechtige: 2.734 Bürgerinnen und Bürger) Briefformat in C5: 1,80 Euro Porto * 2.734 Briefe |
4.921,20 Euro |
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Kosten für die Rücksendung der Bürgerbefragung an das Amt (Schätzung: 50% Rücksendung per Post) 1.367 Briefe * Portokosten in Höhe von 0,90 Euro pro Brief |
1.230,30 Euo |
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Weitere Materialkosten (Papier, Briefumschläge usw.)
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500,00 Euro |
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Schätzung der Gesamtkosten: |
6.651,50 Euro |
Die Mittel können durch Minderausgaben im Deckungskreis gedeckt werden.
Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, die vorgenannte Vorgehensweise zur Bürgerbefragung in der Stadt Klütz.
Die Stadt legt folgende Fragestellungen für die Bürgerbefragung fest:
Windkraftanlagen - Variante 1:
„Sind Sie dafür, dass im Gebiet der Stadt Klütz und ihren Ortsteilen bis zur Kommunalwahl 2029 Windkraftanlagen genehmigt werden? Antwortmöglichkeiten: JA / Nein
Windkraftanlagen - Variante 2
“Sind Sie dafür, dass auf dem Gebiet der Stadt Klütz und ihren Ortsteilen bis zur Kommunalwahl 2029 Windkraftanlagen genehmigt werden, um die finanzielle Handlungsfähikgkeit der Gemeinde zu verbessern?” Antwortmöglichkeiten: JA / Nein
Agri-PV-Anlagen - Variante 1:
“Sind Sie dafür, dass im Gebiet der Stadt Klütz und ihren Ortsteilen bis zur Kommunalwahl 2029 Agri-PV-Anlagen genehmigt werden? Antwortmöglichkeiten: JA / Nein
Agri-PV-Anlagen - Variante 2:
“Sind Sie dafür, dass auf dem Gebiet der SK und ihren Ortsteilen bis zur Kommunalwahl 2029 Agri-PV-Anlagen genehmigt werden, um die finanzielle Handlungsfähikgkeit der Gemeinde zu verbessern?” Antwortmöglichkeiten: JA / Nein
Die Bürgerbefragung wird entsprechend der Variante 1 oder Variante 2 durchgeführt.
Die Verwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass das Ergebnis der Bürgerbefragung auf Entscheidungen der Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter keine rechtliche Bindung hat (Artikel 38 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - freie Mandatsausübung). Die Stadtvertretung trifft ihre Entscheidungen unabhängig vom Ergebnis der Bürgerbefragung zum Wohle der Gemeinde.
Finanz. Auswirkung
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Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. Produktsachkonto: 11402.56290000 |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:11401.56251000 |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen in Höhe von |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
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(wie Dokument)
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85,3 kB
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