Beschlussvorlage - BV/02/24/064-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Stadt Klütz ist Mitglied im Kommunalen Anteilseignerverband Ostseeküste der E.DIS AG. An den Verbandsversammlungen nimmt Kraft Gesetz der Bürgermeister oder im Fall seiner Verhinderung einer seiner Stellvertreter teil. Für den Fall, dass weder der Bürgermeister noch seine Stellvertreter an der Verbandsversammlung teilnehmen können, sollte eine Vertretung bevollmächtigt werden.

 

In der konstituierenden Sitzung der Stadtvertretung am 10. Juli 2024 wurde Frau Adam als leitende Verwaltungsbeamtin und im Fall ihrer Verhinderung die Fachbereichsleiterin des Bereichs Finanzen, Frau Jana Maaß, mit der Vertretung der Gemeinde in der Verbandsversammlung bevollmächtigt. Nunmehr soll die Vertretung nicht mehr personenbezogenen bevollmächtigt werden.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz bevollmächtigt die leitende Verwaltungsbeamtin oder den leitenden Verwaltungsbeamtin des Amtes Klützer Winkel und im Fall der Verhinderung die Fachbereichsleitung des Bereichs Finanzen mit der Vertretung der Gemeinde in der Verbandsversammlung des Kommunalen Anteilseignerverbandes Ostseeküste der E.DIS AG in der 8. Wahlperiode, soweit nicht der Bürgermeister selbst oder einer seiner Stellvertreter dort anwesend ist.

 

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Finanz. Auswirkung

keine

 

 

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