Beschlussvorlage - BV/12/25/151

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Bauhof der Kurverwaltung erbringt regelmäßig Leistungen für die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen. 2024 wurde festgelegt, dass diese Leistungen nicht mehr Stundenweise, sonder Pauschal abgerechnet werden. Da es bei der Abrechnung 2024 zu Kommunikationsschwierigkeiten gekommen ist, wurde für das Wirtschaftsjahr 2025 eine Haushaltssperre seiten der Gemeinde verhängt.

 

Die Kosten wurden nun anhand der Zahlen 2024 erneut kalkuliert. Die Gesamtkosten inkl. Inflation Prognose beläuft sich auf 1.202.985,85 €. Der Anteil der Gemeinde beläuft sich für das Jahr 2026 auf 396.985,33 € netto.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, die Haushaltssperre auf Produktsachkonto 52531001 und 52531000 für das Wirtschaftsjahr 2025 aufzuheben und der Kurverwaltung für das Wirtschaftsjahr 2026 die Bauhofs Pauschale i.h.v. 396.985,33€ zzgl. USt auszuzahlen.

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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