Beschlussvorlage - BV/12/26/049

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen ist ein bedeutsamer Tourismusschwerpunkt an der Küste Mecklenburg-Vorpommerns und zugleich ein attraktiver Wohn- und Arbeitsstandort. Der Wohnungsmarkt ist jedoch angespannt. Attraktiv gelegene Standorte für das Dauerwohnen sind schwer zu finden. An dieser Stelle soll mit dem B-Plan Nr. 52 ein zusätzliches Angebot geschaffen werden.

 

Die Gemeindevertretung wird gebeten, den Aufstellungsbeschluss zu fassen.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt,

 

  1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 52 mit der Gebietsbezeichnung „Tarnewitz-Wohnen am Kurhaus“ gemäß den Bestimmungen des § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung).

Das Plangebiet in Boltenhagen mit einer Geltungsbereichsgröße von etwa 0,93 ha befindet sich unmittelbar nördlich der Tarnewitzer Straße und umfasst im Wesentlichen die Flurstücke 6/2, 6/3 und 6/7 der Flur 1, Gemarkung Tarnewitz. Der Geltungsbereich ist in der beigefügten Übersichtskarte dargestellt.

  1. Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:

Mit dem Bebauungsplan Nr. 52 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines ausschließlich wohnbaulichen Zwecken dienenden Quartiers in der Ortslage Tarnewitz geschaffen werden. Es sollen Einzel-, Doppel- und Reihenhäuser entstehen, deren Wohnungen entweder von den Eigentümern genutzt werden oder dem Wohnungsmarkt zur Verfügung stehen.

  1. Die Kosten des Planverfahrens trägt der Flächeneigentümer. Die Gemeinde wird von allen Kosten freigehalten. Der Flächeneigentümer beauftragt das Planungsbüro Hufmann mit der Erarbeitung des Bebauungsplanes.
  2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Kostenübernahme erfolgt vollständig durch den Eigentümer.

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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