Beschlussvorlage - BV/12/26/049
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über den Bebauungsplan Nr. 52 „Tarnewitz-Wohnen am Kurhaus“
Hier: Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- A. Burda
- Verfasser/Antragsteller:
- Schultz, Maria
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
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Vorberatung
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11.05.2026
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Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
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Entscheidung
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28.05.2026
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Sachverhalt
Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen ist ein bedeutsamer Tourismusschwerpunkt an der Küste Mecklenburg-Vorpommerns und zugleich ein attraktiver Wohn- und Arbeitsstandort. Der Wohnungsmarkt ist jedoch angespannt. Attraktiv gelegene Standorte für das Dauerwohnen sind schwer zu finden. An dieser Stelle soll mit dem B-Plan Nr. 52 ein zusätzliches Angebot geschaffen werden.
Die Gemeindevertretung wird gebeten, den Aufstellungsbeschluss zu fassen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt,
- Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 52 mit der Gebietsbezeichnung „Tarnewitz-Wohnen am Kurhaus“ gemäß den Bestimmungen des § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung).
Das Plangebiet in Boltenhagen mit einer Geltungsbereichsgröße von etwa 0,93 ha befindet sich unmittelbar nördlich der Tarnewitzer Straße und umfasst im Wesentlichen die Flurstücke 6/2, 6/3 und 6/7 der Flur 1, Gemarkung Tarnewitz. Der Geltungsbereich ist in der beigefügten Übersichtskarte dargestellt.
- Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:
Mit dem Bebauungsplan Nr. 52 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines ausschließlich wohnbaulichen Zwecken dienenden Quartiers in der Ortslage Tarnewitz geschaffen werden. Es sollen Einzel-, Doppel- und Reihenhäuser entstehen, deren Wohnungen entweder von den Eigentümern genutzt werden oder dem Wohnungsmarkt zur Verfügung stehen.
- Die Kosten des Planverfahrens trägt der Flächeneigentümer. Die Gemeinde wird von allen Kosten freigehalten. Der Flächeneigentümer beauftragt das Planungsbüro Hufmann mit der Erarbeitung des Bebauungsplanes.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
Finanz. Auswirkung
Kostenübernahme erfolgt vollständig durch den Eigentümer.
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Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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x |
Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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98,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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248,5 kB
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