Beschlussvorlage - BV/02/25/121-1
Grunddaten
- Betreff:
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Erneuter Beschluss zur Ausschreibung von digitalen Tafeln für die Regionale Schule Klütz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- C. Krieger
- Verfasser/Antragsteller:
- Christoph Krieger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Bereit
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Stadtvertretung Klütz
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Entscheidung
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20.04.2026
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Sachverhalt
Die Regionale Schule der Stadt Klütz hat Ende 2023 im Rahmen der Förderung durch den DigitalPakt Schule damit angefangen, die Kreidetafeln in den Unterrichtsräumen, durch digitale Tafeln zu ersetzen. Der Umstieg bietet nicht nur zahlreiche neue Möglichkeiten der Unterrichtsgestaltung, sondern trägt auch der zunehmenden Digitalisierung der Schulen Rechnung.
Aktuell sind bereits neun Räume mit digitalen Tafeln ausgestattet. Es ist vorgesehen, mit den vorhandenen Haushaltsmitteln weitere fünf Tafeln zu beschaffen.
In der Sitzung der Stadtvertretung vom 23. Februar 2026 wurde beschlossen, dass ein Ausschreibungsverfahren für die Beschaffung der digitalen Tafeln durchzuführen. Es sind alle noch erforderlichen Tafeln zu beschaffen, gegebenenfalls auch für die Aula. Es soll ein geeignetes Fördermittelprogramm genutzt werden. Gleichzeitig soll geprüft werden, ob die Bindefrist für die bereits beschafften Tafeln abgelaufen ist und deshalb Ersatz beschafft werden kann. Der Bürgermeister wird ermächtigt, das wirtschaftlichste Angebot zu beauftragen.
Nach Rücksprache mit der Schulleitung sind aktuell noch insgesamt acht digitale Tafeln zu beschaffen. Die Notwendigkeit einer Tafel in der Aula wird von der Schulleitung jedoch nicht als gegeben erachtet. Sollte die Tafel für außerschulische Zwecke genutzt werden, wäre eine Finanzierung aus dem Haushalt der Schule nicht korrekt.
Der Verwaltung sind derzeit keine aktuellen Förderprogramme auf Landes- oder Bundesebene bekannt, die für diese Anschaffung genutzt werden könnten.
Der DigitalPakt 2.0 wurde zwar angekündigt, jedoch sind Details zur Umsetzung noch nicht bekannt. Weder den Vertretern des Bildungsministeriums, des Landesförderinstituts noch des Zweckverbandes für Elektronische Verwaltung M-V liegen bislang konkrete Informationen zur genauen Umsetzung vor.
Es wurde jedoch eine Einigung auf einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn zum 1. Januar 2025 erzielt, sodass Schulträger bereits Anschaffungen für die digitale Infrastruktur tätigen können, bevor die offiziellen Mittel fließen.
Somit kann ggf. später eine Finanzierung über Fördermittel in Anspruch genommen werden.
Die ersten digitalen Tafeln wurden im Rahmen des DigitalPakts im Oktober 2023 montiert und in Betrieb genommen. Laut Fördermittelbescheid beträgt die Zweckbindung fünf Jahre und beginnt mit dem Ende des Bewilligungszeitraums, also dem 30. November 2023.
Diese Zweckbindung gilt bis zum 30. November 2028, was eine Ersatzbeschaffung der Tafeln in diesem Zeitraum ausschließt.
Die Verwaltung bittet die Stadtvertretung, ihren Beschluss zu überdenken und erneut zugunsten der Ausschreibung von fünf digitalen Tafeln zu fassen, um die Digitalisierung der Schule voranzutreiben und eine einheitliche Ausstattung zu gewährleisten. Mit den aktuell verfügbaren Haushaltsmitteln (einschließlich der Ermächtigung aus dem Jahr 2025) können fünf der insgesamt acht benötigten Tafeln beschafft werden. Die Anschaffung der verbleibenden drei Tafeln wird in der kommenden Haushaltsplanung berücksichtigt.
Finanz. Auswirkung
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Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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Die Kosten je Tafel betragen ca. 6250,00 EUR. Auf Grund der Höhe der eingeplanten Haushaltsmittel können 5 Tafeln (inkl. elektr. Höhenverstellung, Seitenflügel sowie Lieferung und Montage) beschafft werden. Es ergeben sich vsl. Investitionskosten i.H.v. 31.250,00 EUR (brutto). |
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Finanzierungsmittel im Haushalt 2026 sowie durch Ermächtigung aus 2025 vorhanden. |
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X |
durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: 2.21501.08224000 |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |
