Beschlussvorlage - BV/02/26/031

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

MV-Plan 2035: Große-Feuerwehrgerätehäuser-Programm (GFP)

Aufruf Förderprogramm für Investitionen in Feuerwehrgerätehäusern mit mindestens 3 Stellplätzen

 

Das Innenministerium M-V gab bekannt, dass das Land M-V insgesamt 1.925,10 Mio. EUR aus dem Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG) erhält.

Im Rahmen des MV-Planes 2035 wurde in Abstimmung mit den kommunalen Verbänden festgelegt, dass hiervon 45,0 Mio. EUR zur Finanzierung von Feuerwehrgerätehäusern zur Verfügung gestellt werden sollen.

 

Daraufhin erfolgte ein entsprechender Aufruf an alle Kommunen in MV.

Der Aufruf befindet sich in Anlage.

 

Bis zum 30.04.2026 müssen die Förderanträge beim Innenministerium vorliegen.

 

Gemäß Brandschutzbedarfsplan Klütz sind 4 Stellplätze im Feuerwehrgerätehaus als erforderlich anerkannt, somit ist die Grundbedingung „mindestens 3 Stellplätze“ erfüllt.

 

Das Bauvorhaben „Modernisierung und Erweiterung Feuerwehrgerätehaus Klütz inkl. Neubau einer Kalkhalle“ könnte als förderfähig eingestuft werden.

Es besteht nun die Chance, einen Antrag auf Gewährung von GFP-Mitteln zu stellen.

 

Über die einzelnen Anträge votiert ein ministerieller Vergaberat.

 

Bei einer positiven Votierung könnte die Förderhöhe für Klütz 75 % betragen, weil die RUBIKON-Auswertung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt Klütz als dauernd weggefallen eingestuft wird (RUBIKON-Einstufung = rot).

 

Beispiel:  Gesamtkosten:  1.000.000 EUR
  mögliche Förderung:     750.000 EUR

    nachrichtlich: max. förderfähige Kosten könnten 1.600.000 EUR sein
                          (4 anerkannte Stellplätze FF Klütz a` 400.000 EUR pro Stellplatz) 

 

Die Antragsfrist läuft zum 30.04.2026 aus.

 

Es wird keinen zweiten Aufruf geben, d.h. wer jetzt zum 30.04.2026 keinen Antrag stellt, hat keine Chance, etwas von den 45,0 Mio. EUR zur Finanzierung von Feuerwehrgerätehäusern aus dem MV-Plan 2035 zu erhalten.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt die Umsetzung des Bauvorhabens „Modernisierung und Erweiterung Feuerwehrgerätehaus Klütz inklusive Neubau einer Kalthalle“ unter der Bedingung, dass Fördermittel zur Finanzierung eingesetzt werden.

Es werden Mittel aus dem Große-Feuerwehrgerätehäuser-Programm (GFP) beantragt.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

kann noch nicht belastbar beziffert werden; ist abhängig von der Gewährung der Fördermittel

 

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