Beschlussvorlage - BV/02/26/029

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Seit dem 1. Mai 2010 ist die AWO Soziale Dienste gGmbH Träger der Schulsozialarbeit an der Regionalen Schule Klütz. Die AWO beschäftigt einen Schulsozialarbeiter mit 35 Stunden/Woche. Die bestehende Kooperationsvereinbarung für die Schulsozialarbeit zwischen der Stadt Klütz und der AWO Soziale Dienste gGmbH wurde am 4. August 2015 unterzeichnet. (Beschluss der Stadtvertretung Klütz vom 13. Juli 2015 - SV Klütz 15/9536).

Nach Rücksprache mit dem Landkreis Nordwestmecklenburg, Fachdienst Jugend sollte eine Änderung der derzeitigen Kooperationsvereinbarung auf die aktuell gültigen förderrechtlichen Grundlagen erfolgen.

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, die geänderte Kooperationsvereinbarung zum 01. August.2026 zu unterzeichnen.

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Finanz. Auswirkung

Die Stadtvertetung der Stadt Klütz hat mit Beschluss 02/25/093 am 9. Dezember 2025 beschlossen, 2026 finanzielle Mittel in Höhe von 26.128,24 Euro für die Schulsozialarbeit bereitzustellen.

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

X

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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