Beschlussvorlage - BV/10/26/012

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Gemäß den Bestimmungen der §§ 45 bis 47 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern wurden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für den Doppelhaushalt 2026/2027 der Gemeinde Zierow aufgestellt.

 

Die Festsetzung von Wertgrenzen für unbestimmte Begriffe und Betragsgrenzen in der Haushaltswirtschaft sind bislang in der Hauptsatzung der Gemeinde Zierow unter § 8 enthalten. Vorgesehen ist nun, diese Wertgrenzen zukünftig in die Haushaltssatzung unter § 7 auszuweisen. Darüber hinaus wird empfohlen diese Wertgrenzen neu festzulegen.

 

Die Erstellung des Vorberichtes erfolgt nach der 1. Lesung zum Doppelhaushalt 2026/2027 im Finanzausschuss am 13.04.2026.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt gemäß der Kommunalverfassung für das Land M-V die Haushaltssatzung der Gemeinde Zierow für die Haushaltsjahre 2026/2027 einschließlich der Anlagen. Die Zuweisung für Infrastruktur nach § 23 FAG M-V wird verwendet für ……

 

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Finanz. Auswirkung

Siehe Anlagen

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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