Beschlussvorlage - BV/02/26/025

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Aufgrund gesetzlicher Änderungen werden der Stadtvertretung der Stadt Klütz Änderungen der Hauptsatzung der Stadt Klütz vom 27.01.2025 vorgeschlagen.

 

Die Höhe der Entschädigung für den Bürgermeister soll in § 9 der Hauptsatzung auf den Höchstbetrag angepasst werden. Hierzu wurde im Hauptausschuss am 07.04.2026 beraten.

 

Zum besseren Vergleich der alten und neuen Regelungen wird der Stadtvertretung die Anlage „2026-04-08 Synopse zur Änderung der Hauptsatzung Stadt Klütz“ zur Verfügung gestellt. Die geänderte Anlage 1 zur Hauptsatzung ist der 1. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Stadt Klütz zu entnehmen.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt die Satzung zur 1. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Klütz vom 27.01.2025 in der dieser Beschlussvorlage beigefügten Fassung.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

x

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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