Beschlussvorlage - BV/02/26/023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Auf der Grundlage des § 12 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfe-leistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Dezember 2015 (GVOBl. M-V S. 590), in Verbindung mit der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Klütz wurde am 13. März 2026 Kamerad Robert Jonas von den aktiven Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr Klütz zum stellvertretenden Gemeindewehrführer gewählt.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, Kamerad Robert Jonas, mit Wirkung vom 20. April 2026 für die Dauer der Amtszeit vom 20. April 2026 bis zum 19. April 2032 zum stellvertretenden Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Klütz und gleichzeitig zum Ehrenbeamten zu ernennen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Keine

 

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